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Gesangswettbewerb NEUE STIMMEN - Altersdiskriminierung

Foto: H.S.

31.05.2021 - von HanneSchweitzer

Der Gesangswettbewerb Neue Stimmen, der 1987 nach einem Gespräch zwischen Liz Mohn und Herbert von Karajan seit 1987 von der Bertelsmann-Stiftung ausgerichtet wird, hat eine neue Altersgrenze festgelegt für die Bewerbungen zum laufenden Wettbewerb, der im Jahr 2022 abgeschlossen sein wird (Online-Bewerbungen/Video Audition: 1. Januar bis 31. Mai 2021, Zweite Runde: Live Auditions: Herbst bis frühen Winter 2021, Dritte Runde: Endrunde in Deutschland: Frühjahr 2022).

Für die Sänger:innen aller Nationalitäten, die eine professionelle Opernkarriere anstreben, gilt das Geburtsdatum als Kriterium der Bewerbung. An der Altersdiskriminierung ändert das nichts. Ein Jahr rauf oder zwei Jahre runter - mit dem "falschen" Alter ist keine Bewerbung möglich.

2015 waren beim Gesangswettbewerb NEUE STIMMEN die Altersgrenzen für die BewerberInnen gesenkt worden. Bewerben durften sich nur noch Sängerinnen bis 28 Jahre und Sänger bis 30 Jahre.

In diesem Jahr darf es ein bißchen mehr sein.

"Mit Blick auf den längeren Auswahlprozess und um mehr Talenten eine Teilnahme zu ermöglichen, wird die Altersgrenze für den kommenden Wettbewerb auf 31 Jahre angehoben – einheitlich für alle Bewerber:innen (Stichtag: 31. März 1990).

Sänger:innen aller Nationalitäten, die eine professionelle Opernkarriere anstreben, die am
31. März 1990 oder später geboren sind, dürfen sich bewerben." [/b]

An der Altersdiskriminierung ändert das nichts.

siehe dazu auch: Altersdiskriminierung im Kulturbetrieb. Altersdiskriminierung.de unter: unter: Link

Quelle: Neue Stimmen