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Bundeswettbewerb GESANG BERLIN - altersdiskriminierend

Foto: H.S.

29.05.2021

Für die Teilnahme am Bundeswettbewerb "Gesang Berlin" muss am letzten Tag der Anmeldefrist eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

die deutsche Staatsangehörigkeit oder
ein in Deutschland erworbener deutscher Schulabschluss, mindestens 10. Klasse (Nachweis erfolgt durch postalische Einsendung einer beglaubigten Kopie des Schulabschlusszeugnisses), oder
die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz; zusätzlich Nachweis der Immatrikulation seit mindestens zwei Semestern in einem berufsqualifizierenden Ausbildungsgang mit dem Unterrichtsfach Gesang an einer deutschen Hochschule oder einer anderen Ausbildungsstätte in Deutschland mit staatlicher Anerkennung (Nachweis erfolgt durch postalische Einsendung einer Immatrikulationsbescheinigung für das kommende dritte oder höhere Fachsemester), oder
die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz; zusätzlich Nachweis einer abgeschlossenen berufsqualifizierenden Ausbildung mit dem Unterrichtsfach Gesang an einer deutschen Hochschule oder einer anderen Ausbildungsstätte in Deutschland mit staatlicher Anerkennung (Nachweis erfolgt durch postalische Einsendung einer beglaubigten Kopie des Abschlusszeugnisses).

Außerdem gelten folgende Bedingungen:

geboren 1990 bis 1997 für Hauptwettbewerb, oder
geboren 1998 bis 2003 für Juniorwettbewerb
Anmeldung nur online 1. Juni bis 1. Oktober 2020
Überweisung der Anmeldegebühr von 30 Euro bis zum
5. Oktober 2020 unter Angabe der bei der Anmeldung zugewiesenen Anmeldenummer.

Empfänger: BWGB e.V.
IBAN: DE44100500000190407255
BIC: BELADEBEXXX
Die Anmeldegebühr wird zurückgezahlt, wenn ein*e Bewerber*in nicht zum Wettbewerb zugelassen wird (s. unten).

Quelle: Gesang Berlin