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Statistik NRW: Sterbefälle 2020, Zahl der Empfänger von Hilfe z. Lebensunterhalt, Trink- und Abwasserpreise 2019, Verurteilte unter Bewährungsaufsicht

Foto: H.S.

23.07.2021 - von Pressestelle IT-NRW

Sterbefälle in NRW 2020.
Die Sterbefälle in Nordrhein-Westfalen waren 2020 um
3,3 Prozent höher als im Durchschnitt der drei Vorjahre (2017 bis 2019).
Insgesamt verstarben 2020 in NRW 214 313 Menschen. In den Jahren 2017 bis
2019 waren es im Durchschnitt 207 487 Menschen. Wie Information und
Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, stieg im
selben Vergleichszeitraum die Sterbehäufigkeit (Gestorbene je Einwohner/in)
in NRW um 3,2 Prozent. Im Jahr 2020 kamen 11,9 Sterbefälle auf je
1 000 Einwohner.
Sterbefälle NRW 2020
Bei einer Analyse der Sterbefälle nach Altersgruppen zeigt sich, dass die
Zunahme der Sterbefälle im Jahr 2020 vor allem auf einen Anstieg der
Sterbefälle in der Altersgruppe „80 Jahre und älter” zurückzuführen
ist (+7,2 Prozent im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019).
Allerdings altert die Bevölkerung NRWs auch zunehmend. So lag die Anzahl der
Menschen im Alter von 80 Jahren und mehr im Jahr 2020 um 8,3 Prozent über
dem Durchschnitt der drei Vorjahre. In den anderen Altersgruppen (unter
80 Jahren) verstarben 2020 dagegen weniger Menschen als im Durchschnitt der
Jahre 2017 bis 2019.

Die prozentuale Zunahme der Sterbefälle schwankte im Jahresverlauf 2020:
Während in den ersten drei Monaten die Zahl der Sterbefälle in NRW unter
dem Niveau des Vergleichszeitraums der drei Vorjahre lag, war sie im April um
7,2 Prozent höher als im Durchschnitt der Aprilmonate der drei Vorjahre.
Der höchste prozentuale Anstieg entfiel auf das Jahresende: Im Dezember
lagen die Sterbefälle in NRW um 21,7 Prozent über dem Durchschnitt der
Dezembermonate der Jahre 2017 bis 2019.

Auch regional zeigen sich innerhalb Nordrhein-Westfalens Unterschiede: Von
allen kreisfreien Städten und Kreisen des Landes gab es 2020 in Remscheid
mit 9,2 Prozent den höchsten prozentualen Anstieg im Vergleich zum
Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019. Den stärksten prozentualen Rückgang
der Sterbefälle verzeichnete der Hochsauerlandkreis mit 3,8 Prozent
gegenüber dem Durchschnitt der drei Vorjahre.

Die Statistiker weisen zudem darauf hin, dass die Sterbefallstatistik nur die
Fallzahlen aufzeigt. Todesursachen oder kausale Zusammenhänge lassen sich
hierdurch nicht direkt ableiten.

Diese und weitere interessante Informationen zu den Sterbefällen im Jahr
2020 wurden in einer StoryMap unter dem Titel „Sterbefälle 2020 – Welche
Besonderheiten zeigen sich für NRW?” zusammengestellt. In diesem digitalen
Format können Interessierte, interaktiv tiefer in die Ergebnisse eintauchen.
Die StoryMap finden Sie im Internet unter Link [1]. (IT.NRW)
Düsseldorf, den 23. Juli 2021
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Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt NRW
Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2020 erhielten in Nordrhein-Westfalen 57 135
Personen Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 30 120 Empfänger/-innen
weniger als Ende 2019. Das entspricht einem Rückgang von mehr als einem
Drittel (−34,5 Prozent).

Während die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum
Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen um 3,1 Prozent höher war als
im Vorjahr, gab es bei den Personen innerhalb von Einrichtungen einen
Rückgang um 55,7 Prozent.

Dieser Rückgang ist auf die Änderungen im Bundesteilhabegesetz vom
1. Januar 2020 zurückzuführen: Die „besondere Wohnform” der
Eingliederungshilfe zählt seitdem nicht mehr zu den (stationären)
Einrichtungen. Für Personen in besonderer Wohnform mit Anspruch auf
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel
SGB XII entfällt damit seit dem 1. Januar 2020 der ergänzende Bezug von
Hilfe zum Lebensunterhalt in Form des sog. weiteren notwendigen
Lebensunterhalts in Einrichtungen (Kleiderbeihilfe und Barbetrag zur freien
Verfügung).

Die Hilfe zum Lebensunterhalt soll den für das sozioökonomische
Existenzminimum notwendigen Grundbedarf decken. Leistungsberechtigt sind
Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln
oder durch Leistungen anderer Sozialleistungsträger decken können. Dazu
zählen beispielsweise vorübergehend Erwerbsunfähige, Vorruheständler mit
niedriger Rente oder längerfristig Erkrankte.

Von den Empfänger(inn)en waren 51,6 Prozent weiblich und 48,4 Prozent
männlich. 86,7 Prozent der Leistungsbeziehenden besaßen die deutsche
Staatsbürgerschaft. Mit einem Durchschnittsalter von 68,6 Jahren waren
Leistungsempfänger/-innen in Einrichtungen deutlich älter als die
außerhalb von Einrichtungen (42,9 Jahre). (IT.NRW)
Düsseldorf, den 23. Juli 2021
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Verbrauchsabhängige Trink- und Abwasserpreise 2019
Düsseldorf (IT.NRW). Die verbrauchsabhängigen Kosten für Trinkwasser
beliefen sich Anfang 2019 im NRW-Durchschnitt brutto auf 1,64 Euro pro
Kubikmeter; für Abwasser waren im Schnitt 2,69 Euro zu entrichten. Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt
mitteilt, waren damit die verbrauchsabhängigen Kosten beim Trinkwasser um
drei Cent günstiger und beim Abwasser um zwei Cent teurer als 2016. Nicht
vom Verbrauch abhängige Kosten (z. B. Zählergebühren) sind in diesen
Zahlen nicht enthalten. Ebenso nicht mit einbezogen sind flächenbezogene
Entgelte (Niederschlagswassergebühren), Entgeltpauschalen u. Ä. bei den
Abwassergebühren.

Die Unterschiede bei den Trinkwasserkosten in den einzelnen Kommunen sind
beträchtlich: Die Preisspanne je Kubikmeter reichte von 0,79 Euro (Gemeinde
Hövelhof) bis 3,02 Euro (Stadt Solingen). Die Abwasserpreise streuten
Anfang 2019 in der Bemessung nach der Menge des Frischwasserbezugs zwischen
1,07 Euro (Gemeinde Reken) und 5,55 Euro (Gemeinde Much) je Kubikmeter.

Mit den Wasser- und Abwasserentgelten dürfen die Gemeinden keine Gewinne
erzielen, sondern haben alle Kosten abzudecken, die ihnen von Verbänden der
Wasserversorgung und -entsorgung in Rechnung gestellt werden bzw. ihnen
selbst entstehen. Dazu zählen u. a. die laufenden Kosten der Unterhaltung
und des Ausbaus der Anlagen, z. B. des Kanalnetzes, der Kläranlagen, der
Pumpwerke und der Rückhaltebecken sowie der Wassergewinnungsanlagen. Diese
Kosten fallen aufgrund unterschiedlicher geografischer, topografischer und
infrastruktureller Verhältnisse der Gemeinden unterschiedlich aus. Die
Ergebnisse beruhen auf einer Befragung der Unternehmen, die Anlagen der
öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung betreiben, bzw. der
zuständigen Gemeinden. (IT.NRW)
Weitere Informationen:
Verbrauchsabhängige Trink- und Abwasserentgelte in Nordrhein-Westfalen (Kreisergebnisse)
Link
Düsseldorf, den 16. Juli 2021
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Verurteilte unter Bewährungsaufsicht Ende 2020 in NRW
42 592 Verurteilte standen Ende 2020 in NRW unter Bewährungsaufsicht
Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2020 befanden sich in Nordrhein- Westfalen 37 789
nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte unter einer hauptamtlichen
Bewährungsaufsicht; das waren 4,8 Prozent weniger als ein Jahr zuvor
(2019: 39 674 Personen). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, waren 13,7 Prozent davon Frauen
(5 164). Die Zahl der Unterstellungen der nach Jugendstrafrecht Verurteilten
mit Bewährung verringerte sich um 8,9 Prozent auf 4 803 Fälle
(2019: 5 272). 7,6 Prozent der jungen Verurteilten unter
Bewährungsaufsicht waren Frauen (366).

Im Vergleich zum Jahr 2011 war die Zahl der unter Bewährungsaufsicht
stehenden nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten um 9 116 bzw.
19,4 Prozent niedriger. Im selben Zeitraum verringerte sich die Zahl der
nach Jugendstrafrecht unter Bewährungsaufsicht Gestellten um 4 160 bzw.
46,4 Prozent.

Von allen 42 592 zur Bewährung ausgesetzten Verurteilungen wurden 9 351
(22,0 Prozent) aufgrund von Diebstahls- und Unterschlagungsdelikten
(§§ 242 bis 48c StGB) angeordnet. In 9 352 Fällen (22,0 Prozent)
handelte es sich um „andere Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte”
(§§ 257 bis 305a StGB).

Eine Strafaussetzung zur Bewährung kommt in Betracht, wenn zu erwarten ist,
dass dem Angeklagten bereits die Verurteilung als Warnung dient und er nicht
mehr straffällig wird. Die Unterstellung unter Bewährungsaufsicht geht bei
Erwachsenen zumeist – bei Jugendlichen immer – mit einer Strafaussetzung
einher. (IT.NRW)

Weitere Informationen:
Unter Bewährungsaufsicht gestellte Verurteilte in Nordrhein-Westfalen nach Landes- und Oberlandesgerichten 2019 und 2020
Link
Düsseldorf, den 15. Juli 2021

Quelle: IT-NRW, Juli 2020