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Petition: Einheitliche Renten-Kranken-und-Pflege- + Arbeitslosenversicherung fuer alle

Foto: H.S.

16.08.2021 - von Diethard Linck

Diese Petition ist umfassender als weitere Petitionen, die jeweils nur Teilaspekte ber?cksichtigen.Sie beinhaltet alle Aspekte der Sozialversicherung (SGB).

Die Einf?hrung einer ?r Altersversorgung, Gesundheit und Pflege und Arbeitslosigkeit f?r alle B?rger einschlie?lich Selbstst?ndige, Politiker und Beamte.

1. Einheitliches Rentenversicherungssystem f?r alle B?rger

Anhebung des Rentenniveaus wieder auf 70 Prozent netto bei 45 Versicherungsjahren
J?hrliche Rentenanpassung nach Preissteigerungsrate/Bruttolohn ohne D?mpfungsfaktoren
Regelaltersgrenze f?r Renteneintritt bei Vollendung des 65. Lebensjahres
Kein Rentenabschlag bei der Erwerbsminderungsrente
Kein Rentenabschlag bei der Hinterbliebenenrente, wenn der Ehe- oder Lebenspartner vor dem 65. Geburtstag gestorben ist
Gleichstellung aller M?tter und V?ter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, mit den M?ttern und V?tern, die nach 1991 geborene Kinder erzogen haben

2. Einheitliches Krankenversicherungssystem f?r alle B?rger

Behandlung nach neuestem medizinischem Standard, nicht nach Kassenlage
Kostenfreie Vorsorgeuntersuchungen
Wiederaufnahme gestrichener Leistungen wie z.B. 100% Zahnersatz, augen?rztliche Leistungen (Brillen)
Sinnvolle ?Individuelle Gesundheitsleistungen? (IGeL) wie Augeninnendruckmessung, Ultraschall der Eierst?cke und PSA-Test als ?Selbstzahlerleistungen? abschaffen und in den Leistungskatalog aufnehmen
Pers?nliche ?rztliche Betreuung h?her bewerten als Apparatemedizin
Senkung der Arzneimittelpreise auf niedrigeres EU-Niveau
Abschaffung aller Zuzahlungen (Arzneimittel, Krankenhaustagegeld, Hilfsmittel usw.)
Wiederaufnahme gestrichener Medikamente in den Leistungskatalog der Krankenkassen (gr?nes Rezept)
Komplettes Aufheben der Mehrwertsteuer auf Arzneimitteln, mindestens Senkung von 19% auf 7%
Aufl?sung des Gesundheitsfonds zu Gunsten der Krankenkasse

3. Einheitliches Pflegeversicherungssystem f?r alle B?rger
Volle ?bernahme der Pflegekosten durch die Pflegeversicherung bei station?rer und auch bei h?uslicher Pflege
Die Hotelkosten bei station?rer Pflege tr?gt der Pflegebed?rftige
Bessere gesellschaftliche Anerkennung und vollen finanziellen Ausgleich f?r Angeh?rige und Nicht-Angeh?rige, welche die Verantwortung der h?uslichen Pflege ?bernehmen (k?rzere Arbeitszeit, Verdienstausfall, Urlaubsanspruch, K?ndigungsschutz, Altersversorgung)
Abschaffung aller Zuzahlungen (Pflegehilfsmittel)

4. Sozialgerechte Beitragsverteilung

Beitragspflicht f?r alle Einkommensarten (Eink?nfte aus nichtselbst?ndiger Arbeit, aus selbst?ndiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalverm?gen, aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft und sonstige Eink?nfte).
Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze und Einf?hrung einer Mindest- und H?chstrente (z.B. nach Schweizer Modell)
Nach oben begrenzter Beitragssatz: reichen die Einnahmen auf Grund von unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. hohe Arbeitslosigkeit, Pandemie) nicht mehr aus, neue Einnahmequellen erschlie?en, aber keine K?rzungen bei den Leistungen.
J?hrliche Offenlegung und vollst?ndige Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen (Rente, Krankenversicherung) durch den Bundeshaushalt
Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beitr?ge der abh?ngig Besch?ftigten tragen parit?tisch Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen, Selbst?ndige den vollen und Rentner max. den halben Beitragssatz. Erm??igter Beitragssatz f?r alle Mitglieder, die kein Krankengeld beziehen, auch f?r Rentner.

Begr?ndung

Die Einf?hrung einer B?rgerversicherung als Solidarische Sozialversicherung f?r Gesundheit und Pflege sowie Arbeitslosigkeit und Altersversorgung ist keine Gleichmacherei, sondern stellt nach Artikel 3 Grundgesetz (GG) Gleichbehandlung her.

Es ist volkswirtschaftlich und im Sinne von Gleichbehandlung nicht einsehbar, dass es neben der Gesetzlichen Sozialversicherung eine private Krankenversicherung, Knappschaften, berufsst?ndische Versorgungswerke und andere separate Absicherungen gibt, die au?erhalb der Gesetzlichen Sozialversicherung existieren.

W?hrend die einen mit einer zweckgebundenen Beitragsverwendung rechnen k?nnen, m?ssen die gesetzlich Versicherten die h?chstrichterlich best?tigte Beliebigkeit der Verwendung ihrer Beitr?ge hinnehmen.

Dies nutzt der Staat rigoros aus und finanziert die nicht beitragsgedeckten Leistungen zu einem gro?en Teil aus der Gesetzlichen Sozialversicherung - ohne Beteiligung der Versicherten aus anderen Versicherungswerken. Dies widerspricht in h?chstem Ma?e dem Solidargedanken. Beitr?ge und Leistungen m?ssen f?r alle die gleiche Basis haben.

Erst wenn die solidarische Beteiligung jedes Einzelnen am gesetzlichen Sozialsystem gegeben ist, darf die je nach Wirtschaftskraft m?gliche zus?tzliche Vorsorge erlaubt sein.

Die gesetzlichen Solidarsysteme sind Ausdruck und Errungenschaft einer zivilisatorisch gewachsenen Gemeinschaft und sichern den sozialen Frieden. Sie k?nnen nur funktionieren, wenn ausnahmslos alle B?rger eingebunden sind, also auch Politiker, Beamte, Besserverdienende und Selbstst?ndige, und wenn sich alle B?rger durch ein pers?nliches Interesse an den gesetzlichen Sozialsystemen f?r eine gedeihliche Entwicklung verantwortlich f?hlen.

Solange diejenigen, die mit ihren Beitr?gen die gesetzlich geregelten Solidarsysteme finanzieren, offensichtlich keinen Anspruch auf eine angemessene Beteiligung haben, wird bei ihnen das Gef?hl schwinden, gerecht behandelt zu werden.

Vielen Dank f?r Ihre Unterst?tzung, Diethard Linck aus M?nchen.
Petition unterschreiben unter: Link