Diskriminierung melden
Suchen:

FFP2 Masken: Vorbehaltsurteile gegen den Bund wg. Nichtbezahlung / Bayern: Verfahren eingestellt

Foto: H.S.

31.08.2021

DPA berichtet heute, dass im Streit um die Bestellung von FFP2-Masken (durch das Bundesgesundheitsministerium unter Spahn in einem „Open House“-Verfahren - deutlich über den marktüblichen Preisen) der Bund vom Bonner Landgericht zur Zahlung von insgesamt etwa 26 Millionen Euro verurteilt wurde. In den Prozessen (seit 2020 wurden mehr als 100 Klagen gegen den Bund eingereicht) geht es um FFP2-Masken, die zu Beginn der Corona-Pandemie bestellt, aber vom Bund nicht bezahlt wurden. Begründung: mangelnde Qualität oder Nichtannahme der Ware).

Eine Sprecherin des Gerichts habe am Montag, 30.8.21 gesagt, es gäbe bereits drei sogenannte Vorbehaltsurteile. Bei einem Richterspruch geht es um rund 15,4 Millionen Euro, in zwei anderen um 1,7 beziehungsweise 5,8 Millionen Euro. Vorbehaltsurteile sind aber laut dpa, nicht das letzte Wort eines Gerichts, sie erfolgen nach der Sichtung von Urkunden. Das Bundesgesundheitsministerium wollte sich nicht zum Sachverhalt äußern, da die Verfahren noch liefen.

Siehe dazu auf altersdiskriminierung.de am 22.08.2020: Spahn kauft für 6 Milliarden Masken unter: Link

-------
Masken in Bayern
München. Die Staatsanwaltschaft München I hat ihre Ermittlungen nach dem Kauf von teuren und mutmaßlich mangelhaften Schutzmasken durch das bayerische Gesundheitsministerium eingestellt. Das »Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt« sei »mangels Vorliegens strafbaren Handelns« eingestellt worden, teilte die Behörde am Dienstag mit. Zuvor waren dort mehrere Anzeigen gegen namentlich nicht genannte Mitarbeiter des bayerischen Gesundheitsministeriums eingegangen. Ihnen wurde vorgeworfen, im März 2020 eine Million überteuerte FFP2-Masken für 8,90 Euro das Stück von dem Unternehmen Emix gekauft und mangelhafte Ware akzeptiert zu haben. (dpa/jW)

Quelle: dpa