03.05.2006 - von Hanne SChweitzer
Die VVB in München will einer Hausbesitzerin, die das mit einem zuteilungsreifen Bausparvertrag verbundene Darlehen für eine Renovierung ihres Hauses in Anspruch nehmen will, dieses Darlehen nicht gewähren.
Begründung: Die Dame sei mit 75 Jahren zu alt. Dabei hatte diese vorausschauende Person den Bausparvertrag eigens im Hinblick auf eine fällige Renovierung abgeschlossen.
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