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Kurzarbeit: Zahlen steigen, erleichterter Zugang gilt weiter, Verlängerung der Bezugsdauer geplant

Foto: H.S.

02.02.2022 - von diverse

Ein Entwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, die pandemiebedingten Sonderregelungen zur Kurzarbeit bis zum 30. Juni zu verlängern. Wie dpa berichtet, soll der Entwurf am 9. Februar im Kabinett beraten werden, Dann würde die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 24 auf 28 Monate verlängert. Im Januar 2022 hatten die Betriebe für 286.000 Menschen Kurzarbeit angemeldet.

Bis 31. März 2022 gilt zum Thema Kurzarbeit:
- Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind.
- Auf den Aufbau von Minusstunden wird vollständig verzichtet.
- Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben Zugang zum Kurzarbeitergeld.
- Die maximale Bezugsdauer beträgt 24 Monate.
- Bis 31. Dezember werden den Arbeitgebern die Beiträge zur Sozialversicherung zu 100 Prozent erstattet. Mit der Verlängerung werden nur noch 50 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Die anderen 50 Prozent können Arbeitgeber für Beschäftigte erhalten, die während der Kurzarbeit eine Weiterbildung besuchen.
Mit den Regelungen soll den betroffenen Betrieben - Arbeitgebern und Beschäftigten – in einem schwierigen Umfeld weiterhin Planungssicherheit gegeben werden.
24.11.2021 bundesregierung.de unter: Link

Süddeutsche, 8.12.2021 Bundesarbeitsminister: Wer länger in Kurzarbeit ist, bekommt mehr
Beschäftigte, die länger in Kurzarbeit sind, sollen auch 2022 einen höheren Ausgleich erhalten. Vom vierten Bezugsmonat an soll das Kurzarbeitergeld 70 Prozent (mit Kind 77 Prozent) der Differenz zum bisherigen Nettolohn betragen, vom 7. Monat an 80 Prozent (mit Kind 87). Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent, ohne Verlängerung würde vom kommenden Jahr 2022 an wieder dieser Satz gelten.

FAZ, 5.1.2022: Starker Anstieg der Kurzarbeit im Dezember 2021
Im Dezember 2021 gaben die Betriebe an, dass sie für rund 300 000 Beschäftigte Kurzarbeit angemeldet haben. Das sind doppelt so viele wie im November 21. Die Rücklagen der Bundesanstalt sind nun aufgebraucht, schreibt die Süddeutsche. 2020 hätte die Bundesanstalt 27 Milliarden für Kurzarbeit bezahlen müssen, 2021 sollen es 22 Milliarden gewesen sein.

Junge Welt, 12.1.2022: Kurzarbeit in BRD steigt deutlich
Sehr viel höhere Zahlen für Kurzarbeiter als die FAZ Anfang Januar 2022 meldet das Ifo-Institut aus München. Demnach ist im Dezember 2021 die Zahl der Beschäftigen in Kurzarbeit nach seinen Erkenntnissen deutlich gestiegen.
Im Dezember 2021 legte sie laut Info-Institut auf 879.000 zu.
Im November habe die Zahl bei 712.000 gelegen.
Damit sei der Anteil der Kurzarbeiter von 2,1 Prozent auf 2,6 Prozent der Beschäftigen gestiegen.
Das Gastgewerbe verzeichnete dem Institut zufolge ein Kurzarbeiter-Plus von 75.000 auf 126.000.
Im Einzelhandel sei die Zahl von 23.000 auf 53.000 gestiegen. Besonders verbreitet sei die Kurzarbeit in der Autobranche mit 17,6 Prozent.
Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke, forderte am Mittwoch die Regierung auf, ein Mindestkurzarbeitergeld von 1.200 Euro im Monat auf den Weg zu bringen, um betroffene Beschäftigte aus Branchen mit niedrigen Löhnen stärker zu unterstützen. (dpa/jW) Ifo-Institut unter: Link

Quelle: Bundesregierung, 24.11.2021, FAZ, Junge Welt, Ifo-Institut, Süddeutsche