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Kurzarbeitern drohen Steuernachzahlungen !

Foto: H.S.

02.02.2022 - von Christian Görke

Die Pandemie zwang viele Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Kurzarbeitergeld selbst wird nicht besteuert. Übersteigt aber die Lohnersatzleistung übers Jahr verteilt 410 Euro, greift der so genannte Pro­gres­si­ons­vor­be­halt. Dem Fiskus beschert der Progressionsvorbehalt nun erhebliche Mehreinnahmen - 2020 rund 2,1 Milliarden, 2021 etwa 1,4 Milliarden Euro mehr an Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums an Christian Görke, Finanzexperte der Linksfraktion im Bundestag, hervor.

"Das Kurzarbeitergeld sollte endlich vom Progressionsvorbehalt ausgeschlossen werden. Wer wegen Corona in Kurzarbeit musste und ohnehin schmerzhafte Einkommenseinbußen hatte, bekommt dank der aktuellen Regelung auch noch eine Steuernachzahlung vom Finanzamt aufgedrückt. Das ist ein Unding! Beschäftigte mit Sorgen um ihren Job und ihre Zukunft werden so doppelt bestraft", so Görke.

SPD, FDP und Grüne erinnert der Brandenburger Bundestagsabgeordnete: "Im Wahlkampf haben alle Ampel-Koalitionäre von Entlastungen bei der Einkommensteuer gesprochen, herausgekommen ist nichts. Der Progressionsvorbehalt bedeutet aber milliardenschwere Steuerbelastung für Geringverdiener. Selbst die FDP hat 2020 gefordert, das Kurzarbeitergeld vom Progressionsvorbehalt auszunehmen. Die Grünen haben sich enthalten, die SPD war dagegen. Ich fordere SPD und Grüne auf, die FDP beim Wort zu nehmen und schnellstmöglich einen Vorschlag auf den Tisch zu legen, um diese unsägliche Ungerechtigkeit zu korrigieren!"

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Im April 2020 waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) über sechs Millionen Menschen in Kurzarbeit, im Juni 2020 mehr als drei Millionen. Im Winter 2021 waren es mehr als 3,5 Millionen KurzarbeiterInnen.

Quelle: Christian Görke