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Österreich - 19.12.2021 - von dpa
Wie dpa meldet, können schwer kranke Menschen in Österreich ab 2022 Zugang zu tödlichen Medikamenten erhalten.
Das Parlament in Wien hat entsprechende Regeln für die Beihilfe zum Suizid beschlossen. Die Möglichkeit einer Sterbeverfügung – ähnlich einer Patientenverfügung – steht allerdings nur Menschen offen, die dauerhaft schwer
krank sind, und unheilbar Kranken. Die Aktive Sterbehilfe bleibt verboten.
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