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11.01.2022 - von E.Tischler
"Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG ) von 2004 wurde auch der § 229 SGB V geändert. Dadurch wurden betriebliche Altersvorsorgen beitragspflichtig zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowohl mit Arbeitnehmer- als auch mit Arbeitgeber-Anteil.
Leider wurden auch die im Zuge von Gehaltsumwandlungen von Arbeitnehmern zur zusätzlichen Altersvorsorge gedachten Direktversicherungen, lange vor der Gesetzesänderung, teils schon in den 70er Jahren abgeschlossen, bei Auszahlung ab 1.1.2004 "verbeitragt", obwohl die Arbeitnehmer alleine die Prämien für diese Kapital-Lebensversicherung bezahlt haben."
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