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Direktversicherung: Jedes Jahr 250.000 Auszahlungen von Direktversicherungen

Foto: H.S.

25.01.2022 - von Frank Müller

> Betreff: Beendigung der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen mit Krankenkassenbeiträgen
> Sehr geehrte Damen und Herren von SPD, FDP und Grüne/Bündnis90 und CSU,
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> Millionen seit 2004 um ihre Altersvorsorge betrogene Bürger bitten Sie, den unverzeihlichen Vertrauensbruch bei den Direktversicherungen nicht wie 2017 geschehen erneut zu wiederholen, sondern endlich die längst überfällige Gerechtigkeit (auch für Altverträge - abgeschlossen vor 2004) wieder herzustellen.
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> Bündnis 90/Grüne und die SPD (unter Mitwirkung der Union) haben 2003 zusammen mit der Union diese Enteignung/Abzocke der Altverträge vor 2004 in die Welt gesetzt.
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> Wer die Zahlungen für Altverträge vor 2004 monatlich zu 100% aus seinem Arbeitsentgelt entrichtet hat, der hat bereits zusammen mit seinem Arbeitgeber ca. 19% an die Krankenkasse in der Einzahlungsphase gezahlt.
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> Nach dem Steuerrecht geht das Eigentum nach dem Entrichten aller Steuern (erst 10%, dann 15% und am Ende 20% plus Solidaritätszuschlag) auf den Arbeitnehmer über. Wenn dieser dann seinem Arbeitgeber erlaubt, sein Eigentum an die Direktversicherungsgesellschaft weiterzuleiten, so bleibt es immer noch im Eigentum des Arbeitnehmers. Auch bei der Auszahlung bleibt es immer noch sein Eigentum.
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> Wenn dann plötzlich - ohne die Versicherungsinhaber zu informieren - 2004 rückwirkend für alle vorher abgeschlossenen Verträge die Zuordnung zu den Betriebsrenten erfolgte und dann bei der Auszahlung vom Gesetzgeber das Eigentum plötzlich als Betriebsrente und als neue Einkünfte betrachtet werden und erneut ca. 19% an die Krankenkasse allein vom „angeblichen Betriebsrentner“ gezahlt werden müssen, versteht man die Welt und die Politik nicht mehr!
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> Der im Grundgesetz verankerte Schutz des Eigentums hat plötzlich keine Bedeutung mehr?
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> Ich zahle mir also meine Betriebsrente selbst???
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> „Erst angelockt, dann abgezockt“ ist der wahre Spruch der Direktversicherungsgeschädigten Link
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> Die SPD hat sich 2017 in den Koalitionsverhandlungen die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen mit Krankenkassenbeiträgen wieder streichen lassen.
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> Warum werden die alten Direktversicherungsverträge nicht wie die Riesterverträge von den Krankenkassenbeiträgen befreit?
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> Warum müssen Privatversicherte nichts bei der Auszahlung an die Krankenkasse entrichten?
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> Auch 2021 steht die Beseitigung der Doppelverbeitragung wieder als Wahlversprechen bei der SPD und der FDP im Wahlprogramm.
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> Auch MdB Markus Kurth von Bündnis 90 / Grüne hat die Ungerechtigkeit bereits erkannt.
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> Der Freibetrag von zur Zeit 164,50 EUR hat für viele abgeschlossene Direktversicherungsinhaber keinerlei Auswirkung, da viele auch eine echte Betriebsrente haben, die den Freibetrag bereits übersteigt.
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> Jetzt wird sich herausstellen, ob die Versprechen vor der Wahl „… die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten mit Krankenkassenbeiträgen abzuschaffen …“, eingehalten werden.
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> An die Erfüllung des Wahlversprechens werden sich alle Parteien messen lassen müssen!
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> Leider haben die Direktversicherungsgeschädigten bereits in den letzten Jahren erfahren müssen, das bei einer geforderten Kompensationszahlung für die Umsetzung - jeweils immer die anderen Parteien gemauert haben und sich den schwarzen Peter immer gegenseitig zugeschoben haben und es nie eine Lösung gab!
> (Siehe SPD und CDU/CSU sowie die Minister Spahn und Heil.)
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> Aus meiner Sicht muss unbedingt getrennt werden, zwischen den Altverträgen, die in der Einzahlungsphase bereits Sozialbeiträge gezahlt haben und den Verträgen ab 2004, die nur in der Auszahlungsphase Beiträge zahlen müssen.
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> Die Altverträge müssen bedingungslos von einer Zahlung freigestellt werden!
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> Diese tragen seit 2004 ein Sonderopfer zu Lasten der Direktversicherungsgeschädigten, für die es kein Zögern bei der Entlastung geben darf! Eine Zahlung von 19% KV und PV Beiträgen in der Einzahlungsphase und nochmals 19% in der Auszahlungsphase macht jede Direktversicherung zu einem Verlustgeschäft.
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> Auch der einmalige Vorgang, das die Belastung auch rückwirkend für vorher geschlossene Verträge unter anderen Bedingungen gelten soll, muss für alle Geschädigten beseitigt werden, damit Millionen von Geschädigten das Vertrauen in die Politik und den Staat wiedergewinnen können.
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> Nur alle anderen Betriebsrenten und Direktversicherungen, die in der Einzahlungsphase keinerlei Beiträge gezahlt haben, sollten von einer Kompensationszahlung durch Steuerfinanzierung abhängig gemacht werden dürfen.
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> Warum erhalten Pensionäre für Ihre private Krankenversicherung einen Zuschuss zwischen 50 und 70% und die Rentner müssen alles selber zahlen?
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> Wie kann es vorkommen, dass ich für meine Rente, Betriebsrente und Direktversicherung mehr an Krankenkassenbeiträgen zahlen muss als in der Arbeitsphase, obwohl ich weniger brutto bekomme?
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> Warum muss ein Rentner den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen, wenn der ermäßigte Beitragssatz von 14,0% für alle Mitglieder gilt, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben!
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> Habe ich dann als Rentner mit der Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6% wieder Anspruch auf Krankengeld?
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> Da jedes Jahr 250.000 Auszahlungen von Direktversicherungen erfolgen und die Versicherten aus allen Wolken fallen, wenn Sie erfahren, dass die über mehrere Jahrzehnte angesparte Direktversicherung nochmals um fast 20% durch die Krankenkassenbeiträge gekürzt wird.
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> Das Ergebnis hat massive Auswirkung auf die Glaubwürdigkeit der Parteien, auch bei den zukünftigen Landtagswahlen.
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> Link
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> Ich hoffe für Millionen von Geschädigten auf eine baldige Entlastung.
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> Ich würde mich über einen persönlichen Termin in Ihrem Wahlkreisbüro freuen, um Ihnen aus der Sicht eines Direktversicherungsgeschädigten das Thema persönlich erklären zu können.
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> Hochachtungsvoll
> Frank Müller
> 90768 Fürth
> Mitglied im Direktversicherungsgeschädigte eV
> Leiter Frankenstammtisch

Quelle: Mail an die Redaktion