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Musterklage gegen Alterseinkünftegesetz

06.06.2006 - von ADG

Für Rentner gilt ab 2005 das neue Alterseinkünftegesetz
(AltEinkG). Das bedeutet, viele Rentner müssen ab 2005 Steuern bzw. höhere Steuern auf ihre Einkünfte zahlen. Wer betroffen ist, kann sich dagegen mit einem Einspruch wehren.

Da der Bundesfinanzhof in einer Entscheidung vom 01.02.2006
darauf hingewiesen hat, dass er Bedenken gegen das AltEinkG hat und mit einer Fülle von Klagen rechnet, die dann von höchstrichterlicher
Stelle endgültig entschieden werden müssten, empfehlen wir den
betroffenen Rentnern, Einspruch gegen den Steuerbescheid 2005 bei
Ihrem Finanzamt einzulegen. Dazu haben Sie nach Zustellung des
Bescheids einen Monat Zeit.

Nur wer Einspruch einlegt, kann bei einer späteren, in unserem
Sinne positiven, Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht auch für zurückliegende Zeiträume gegebenenfalls mit einer Rückzahlung zuviel gezahlter Steuern rechnen. Einen Mustereinspruch mit ausführlicher Begründung finden Sie im Internet auf der Homepage der ADG.
Wer nicht über einen Internetzugang verfügt, kann den Mustereinspruch schriftlich anfordern bei:
Aktion Demokratische Gemeinschaft e. V. - ADG,

Die ADG beabsichtigt, zwei Musterverfahren durchzuziehen. Für die restlichen Verfahren empfehlen wir, diese zum Ruhen zu bringen, bis eine endgültige Entscheidung in dieser Sache gefallen ist.

Link: Kennen Sie das Alterseinkünftegesetz?
Quelle: http://www.adg-ev.de.

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