22.03.2022 - von Christa Schaffman
Das Bundesverfassungsgericht konstatierte 2020 ein Recht auf Hilfe beim Suizid. Nun liegen Gesetzesentwürfe vor, die das Karlsruher Urteil evtl. unterlaufen. Der Deutsche Bundestag plant noch vor der Sommerpause eine Orientierungsdebatte über die Beihilfe zum Suizid und die dazu vorliegenden Gesetzentwürfe, über die im Herbst 2022 entschieden werden soll. Mehrere Organisationen haben sich dazu bereits positioniert.
Dazu muss man wissen, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 von großer Bedeutung ist. Damit gekippt wurde Paragraph 217, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung verbietet. Zuvor war Hilfe beim Suizid strafbar. Nun gilt, dass jeder Mensch das Recht hat, selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden.
Im 21. Februar 2022 haben die Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Dignitas Deutschland, der Verein Sterbehilfe und die Giordano-Bruno-Stiftung ihren »Berliner Appell« mit zehn Forderungen für eine humane Suizidhilfe in Deutschland vorgestellt. Link
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