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Kinderanzahl muss bei Pflegeversicherungsbeitrag berücksichtigt werden

Foto: H.S.

27.05.2022

"Das Bundesverfassungsgericht hat es für grundgesetzwidrig erklärt, dass die Zahl der Kinder bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung nicht berücksichtigt wird. Die Richter haben den Gesetzgeber aufgefordert, bis Ende Juli des nächsten Jahres die Beiträge entsprechend zu staffeln.

Die FREIE PRESSE aus Chemnitz bemerkt dazu: „Die Kinderzahl sagt nicht viel darüber aus, wie viel oder wie wenig man zum Gemeinwesen beiträgt. Sie sagt auch nichts darüber aus, weshalb man kinderreich oder kinderlos ist. Mütter und Väter, die ihre Kinder sitzen lassen, haben genauso viel davon wie Eltern, die morgens aufbrechen, um vergessene Brotdosen und Sporttaschen in die Schule zu bringen. Den Rabatt in der Pflegeversicherung werden Eltern mehrerer Kinder gern mitnehmen, wenn auch kaum spüren. An den grundsätzlichen Problemen, wie sich die Pflege in Zukunft finanzieren lässt, wird er nichts ändern“, ist sich die FREIE PRESSE sicher."

Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung geboten Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts unter: Link

Quelle: Freie Presse Chemitz v. 27.5.22 zitiert in Presseschau DLF , 27.5.2022