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Aktion Mensch: Altersdiskriminierung ausgerechnet im Projekt zum Abbau von Barrieren

Foto: H.S.

21.04.2023 - von Dr. Peter Müller

In den Dresdner Förderschulen läuft zur Zeit ein Projekt der Aktion Mensch zum Abbau von Barrieren. Konkret geht es um die Förderung des Umbaus eines Lastenfahrrads durch die Aktion Mensch in der Freien Montessorischule Huckepack Dresden. Diese besucht die blinde Tochter des Beschwerdeführers seit fast 13 Jahren. Als Vater wirkt er in der "AG Vielfalt" der Schule mit. Die AG arbeitet gemeinsam mit anderen Dresdner Förderschulen am Aufbau eines Nachbarschaftsservice mit Lastenrädern. Die AG kooperiert wiederum mit der Nachbarschaftshilfe im Stadtteil. Deren Interesse ist die Verbesserung der Bewegungsfreiheit und Teilhabemöglichkeit der älteren Nachbarn.

Ältere Menschen sind aber ausdrücklich von der Aktion Mensch ausgeschlossen. Zielgruppe sind Menschen mit Behinderung nach SGB IX; Für Senioren, die altersbedingt auf den Rollstuhl angewiesen oder anders gehbehindert sind, gilt aber SGB XI. Für sie ist die Aktion Mensch jedoch nicht zuständig.

Die Förderung der Aktion Mensch grenzt also eine Zielgruppe (Behinderung) ein, bei gleichzeitigem Ausschluss der anderen Zielgruppe (Ältere).

Das ist doch eigentlich unfassbar und ein unrühmliches Beispiel für Altersdiskriminierung. Das Förderangebot der Aktion Mensch "Barrieren weniger“ (hier die Mikroförderung), ist ein Aktionsprogramm, das bis zum 31.12.2024 läuft. Steht dahinter nicht der Gedanke, dass für die Alten schon genug getan werde und sie bei Behinderungen eben nur alt, aber nicht behindert sind?

Hintertür bei der „Aktion Mensch“ sind Kooperationen: „Aufbau von Netzwerken: Die Aktion Mensch unterstützt Sie, wenn Sie die Zusammenarbeit verschiedener Partner stärken wollen. Zum Beispiel dann, wenn Sie ein Netzwerk planen und / oder aufbauen, um die unterschiedlichen Angebote vor Ort für alle barrierefrei und erreichbar zu machen. Dazu können Sie mit lokalen Partnern ein Konzept entwickeln, das Menschen mit und ohne Behinderung zusammenbringt.“ Eine weitere Hintertür ist die Folgende: SGB XI bezieht sich auf die Pflegeversicherung. Beantragt und erhält ein älterer Mensch aus der Nachbarschaft aber einen Schwerbehindertenausweis, fällt eine Förderung unter SGB IX. Nur mit diesem Trick kommen für das Projekt auch ältere Nachbarn in Frage, die von einer Schwerbehinderung betroffen sind. Erfahrungsgemäß stellen sich aber die Förderer an diesen Punkten einfach taub.
Technisch—taktisch kann man das also irgendwie umgehen, indem bspw. das Wort SENIOREN umschifft wird, aber ein ungutes Gefühl bleibt, zumal Schüler*innen das durchaus lernen und in ihre Zukünfte weitertragen …

Hier der Flyertext des Aktions-Förderangebots der Aktion Mensch "#1BarriereWeniger"
Förderidee

Einfach mitmachen, selbstbestimmt den Alltag planen und Teil des Umfelds sein – Barrieren im Alltag sorgen dafür, dass Menschen mit Behinderung nicht immer am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Mit der Förderaktion #1BarriereWeniger unterstützt die Aktion Mensch ihre Projekt-Partner darin, Barrieren und Hindernisse im öffentlich zugänglichen Raum abzubauen und das Umfeld für jeden Menschen zugänglich und lebenswert zu machen.

So funktioniert’s:
Der Projekt-Partner bietet einem oder mehreren privat-gewerblichen oder öffentlich-rechtlichen Kooperationspartner(n) eine Partnerschaft an, um Barrieren vor Ort abzubauen und somit ein Zeichen für Inklusion und Teilhabe im Alltag zu setzen.
• Projekt-Partner mit mehreren Diensten und Einrichtungen können jeweils einen Antrag stellen.
• Ein Projekt-Partner kann in einem Vorhaben mit mehreren Kooperationspartnern zusammenarbeiten.
• Ein Projekt-Partner kann in einem Vorhaben mit einem oder mehreren Kooperationspartner(n) mehrere Barrieren abbauen.

Zielgruppe
Durch den geförderten Abbau von Barrieren sollen Hindernisse beseitigt werden, die Menschen mit Behinderung, Kinder- und Jugendliche, Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten in ihrer Bewegungsfreiheit und Teilhabemöglichkeit einschränken.

Die Auswahl des Kooperationspartners und welche Barrieren abgebaut werden, obliegt dem Projekt-Partner. Die Mitwirkung der Zielgruppe ist ausdrücklich erwünscht.
Die Beseitigung der Barrieren muss der eigenen Zielgruppe des ProjektPartners zugutekommen und durch seinen Satzungszweck gedeckt sein.
Aktions-Förderangebot – #1BarriereWeniger / Stand: 01.01.2023, Seite 1 | 4

Quelle: Dr. Peter Müller

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