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NEUSTARTplus-Stipendium für bildende Künstler:innen - Keine Altersgrenze!!

Foto: H.S.

18.08.2022 - von Kulturamt Düsseldorf

Antragsberechtigt sind bildende Künstler:innen, die solo-selbstständig und freischaffend tätig sind, dauerhaft in Deutschland leben und nicht immatrikuliert sind. Bewerber:innen dürfen nicht angestellt sein, eine geringfügige Beschäftigung („Minijob“) ist jedoch zulässig. Auch Künstler:innen-Duos können sich bewerben.

Das Stipendium wird vom 1.1.2023 bis zum 30.6.2023 ausbezahlt. Der Förderzeitraum ist nicht verschiebbar.

Von einer Antragstellung ausgeschlossen sind Künstler:innen, die in den Jahren 2020, 2021 oder 2022 ein Arbeitsstipendium der Stiftung Kunstfonds (18.500 bzw. 22.000 Euro) erhalten haben.

Bewerbung ab Einreichfrist am
12. Juli 2022, 9 Uhr 15. September 2022, 24 Uhr

Über die Förderungen entscheiden das Kuratorium und/oder die Kommission zum „Sonderförderprogramm 20/21 NEUSTART KULTUR“ (Vergabejury) in demokratischer Abstimmung und nach künstlerischer Qualität. Die Jury trifft ihre Förderentscheidung voraussichtlich Ende November 2022.

Gerne stehen wir für weitere Informationen zur Verfügung: <12>antrag@kunstfonds.de

Fördergrundsätze

1. Hintergrund und Förderziele

1. Bildende Künstler:innen bundesweit sind nach wie vor in einem hohen Maße von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen: Messen und Ausstellungen wurden für längere Zeit abgesagt, wichtige Kommunikationsorte, Vermittlungsplattformen und Vertriebswege für bildende Künstler:innen brachen weg. Ein konzentriertes und erfolgreiches Arbeiten unterblieb. Netzwerke müssen nun wieder neu erschlossen werden. Das NEUSTARTplus-Stipendium will die konzentrierte künstlerische Arbeit und neue Ideen aus der Krise heraus als nachhaltige Basis für das zukünftige freiberufliche Schaffen fördern.

2. Das Programm ist Teil des von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) initiierten Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR. Für das Sonderförderprogramm NEUSTARTplus-Stipendium stellt die BKM bis zu 10 Mio. Euro zur Verfügung.

2. Antragsberechtigung

2.1 Antragsberechtigt sind einzelne bildende Künstler:innen, die

im Hauptberuf als freischaffende:r bildende:r Künstler:in tätig sind.
nicht angestellt sind (eine geringfügige Beschäftigung bleibt hierbei unberücksichtigt).
dauerhaft seit mindestens 1.12.2020 in Deutschland leben.
nicht immatrikuliert sind.

2.2 Ferner antragsberechtigt sind Künstler:innen-Duos, die

beide im Hauptberuf freischaffende bildende Künstler:innen sind,
nicht angestellt sind (eine geringfügige Beschäftigung bleibt jeweils unberücksichtigt).
beide dauerhaft seit mindestens 1.12.2020 in Deutschland leben.
beide nicht immatrikuliert sind.
Von einer Antragstellung ausgeschlossen sind Künstler:innen, die in den Jahren 2020, 2021 oder 2022 ein Arbeitsstipendium der Stiftung Kunstfonds (18.500 bzw. 22.000 Euro) erhalten haben.

2.3. Von einer Antragstellung ausgeschlossen sind Künstler:innen, die in den Jahren 2020, 2021 oder 2022 ein Arbeitsstipendium der Stiftung Kunstfonds (18.500 bzw. 22.000 Euro) erhalten haben.

3. Gegenstand der Förderung

3.1 Das Förderprogramm will künstlerisches Arbeiten und Ideen unterstützen, um den durch die Pandemie in ihrer künstlerischen Produktion eingeschränkten bildenden Künstler:innen einen Neustart zu ermöglichen. Gefördert werden die konzentrierte künstlerische Arbeit und künstlerische Konzepte mit dem Ziel, eine nachhaltige Basis für das zukünftige freiberufliche Schaffen zu bilden.

4. Förderzeitraum

4.1 Bildende Künstler:innen werden gefördert durch ein Stipendium, das für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 30.06.2023 bewilligt wird. Künstler:innen-Duos erhalten für denselben Zeitraum zwei Stipendien. Der Bewilligungszeitraum der Stipendien beträgt jeweils sechs Monate.

5. Fördersumme

5.1 Die Höhe des Stipendiums beträgt 18.000 Euro.

5.2 Die Fördersumme wird in monatlichen Raten ausbezahlt.

5.3 Der abschließende Sachbericht (max. 2.000 Zeichen) muss im Zeitraum von 1.07. bis 31.08.2023 im Online-Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds auf bewerbung.kunstfonds.de eingereicht werden. Sollte der Sachbericht nicht fristgerecht eingereicht werden, ist die Stiftung Kunstfonds berechtigt, das Stipendium in voller Höhe zurückzufordern.

6. Allgemeine Bestimmungen

6.1 Soweit neben der Förderung aus den Mitteln der BKM auch Fördermittel aus anderen Förderprogrammen des Bundes oder der Länder in Anspruch genommen werden sollen, muss sichergestellt sein, dass die Förderungen unterschiedlichen Zwecken dienen und voneinander abgrenzbar sind; eine Überkompensation ist nicht zulässig.

6.2 Die unter Ziff. 2 benannten Voraussetzungen für eine Antragsberechtigung müssen während des gesamten Förderzeitraums alle erfüllt sein. Entfällt eine oder mehrere, erlischt der Anspruch auf das Stipendium in voller Höhe, bereits ausgezahlte Mittel sind umgehend zurückzuerstatten.

6.3 Von einer Förderung ausgeschlossen sind Künstler:innen, die

in den Jahren 2020, 2021 oder 2022 ein Arbeitsstipendium der Stiftung Kunstfonds (18.500 Euro bzw. 22.000 Euro) erhalten haben.
zeitgleich ein Stipendium des Musikfonds, des Fonds Darstellende Künste, des Deutschen Künstlerbunds oder der Akademie der Künste Berlin erhalten.
Angestellte der Stiftung Kunstfonds sind.

6.4 Die Fördermittel werden nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze sowie den §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den hierzu erlassenen Verwaltungs-vorschriften (VV-BHO) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt.

6.5 Die Fördermittel werden als Stipendium zur Förderung der künstlerischen Produktion bewilligt. Für die ggf. erforderliche Aufhebung und die Rückforderung der gewährten Förderung gelten analog die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).

6.6 Der Bundesrechnungshof ist gemäß §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

7. Vergabeverfahren

7.1 Anträge auf Förderung können ausschließlich digital im Online-Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds auf bewerbung.kunstfonds.de gestellt werden. Einzureichen sind u.a. Angaben zur antragstellenden Person bzw. zu den antragstellenden Personen, der künstlerische Lebenslauf, eine kurze Beschreibung der künstlerischen Arbeit bzw. der Ziele im Förderzeitraum in deutscher Sprache, Bildmaterial der künstlerischen Arbeit und ein Nachweis über den Wohnsitz in Deutschland (z. B. Personalausweis mit Meldeadresse oder Reisepass und Meldebescheinigung).

7.2 Antragsfrist ist der 15.09.2022, 24 Uhr. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.

7.3 Jede:r Künstler:in bzw. jedes Künstler:innen-Duo kann nur einen Antrag einreichen.

7.4 Über die Förderungen entscheiden das Kuratorium und die Kommission zum „Sonderförderprogramm 20/21 NEUSTART KULTUR“ (Vergabejury) in demokratischer Abstimmung und nach künstlerischer Qualität. Die Jury trifft ihre Förderentscheidung voraussichtlich Ende November 2022.

7.5 Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

8. Inkrafttreten

Diese Fördergrundsätze gelten ab Veröffentlichung und bis zum 31.12.2023.


Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds auf bewerbung.kunstfonds.de.

Im Antragsformular sind folgende Angaben erforderlich:

Name, Adresse und Geburtsdatum der Antragstellenden
Künstlerischer Lebenslauf: Ausbildung (max. 500 Zeichen incl. Leerzeichen) und Ausstellungen (max. 1.000 Zeichen incl. Leerzeichen)
Beschreibung der künstlerischen Arbeit (max. 1.000 Zeichen incl. Leerzeichen)
Ziele im Förderzeitraum (max. 1.000 Zeichen incl. Leerzeichen)
Bildmaterial:
Verpflichtend: 1 Portfolio im PDF-Format (max. 20 MB) und 5 Abbildungen von Werkbeispielen in JPEG-Format (je max. 500 KB)
Optional: 1 Video-Link (max. 10 min.)
Nachweis über Wohnsitz in Deutschland (Personalausweis mit Meldeadresse oder Reisepass und Meldebescheinigung)


Jetzt bewerben: NEUSTARTplus-Stipendium für bildende Künstler:innen unter: Link

Quelle: Kulturamt Düsseldorf