01.09.2022 - von BIVA + H.S.
Seit dem 1. September 2022 gilt für die Altenpflege die Tarifpflicht auf Grundlage des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GWVG). Das heißt, ab dem 1. September 2022 werden nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, die ihr Pflege- und Betreuungspersonal nach Tarif oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen bzw. angelehnt an eines der beiden entlohnen. (Eine einheitliche Regelung haben Diakonie und Caritas verhindert.)
Was bedeutet diese Pflicht für wen konkret? Der Pflegeschutzbund BIVA hat die Folgen aufgelistet.
Für die Einrichtungen,
für die Pflege- und Betreuungskräfte,
für die Bewohner:innen von stationären Einrichtungen,
für die ambulant versorgte Pflegebedürftigen und
für das Pflegesystem.
Lesen Sie dazu die Presseerklärung der BIVA unter: Link
Über die Preiserhöhungen in den Pflegeheimen, die es wegen der Verteuerung von Energie und Nahrungsmittel auch noch geben wird, kann niemand im Moment etwas genaues sagen. Aber da kommt was auf die Selbstzahler und die Kommunen zu. Schon ist die Rede davon, dass sich demnächst nur noch Reiche den Aufenthalt in einem Pflegeheim werden leisten können. H.S.
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