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Kreuz & quer geht nicht mehr! E-Roller aus dem Weg!

Foto: H.S.

12.10.2022 - von Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

E-Roller, die im Weg stehen, stellen eine ernstzunehmende Unfallgefahr für blinde und sehbehinderte Fußgängerinnen und Fußgänger dar. Aus diesem Grund führen wir Musterklagen durch mit dem Ziel, dass E-Roller ausschließlich auf ausgewiesenen und abgegrenzten Abstellflächen abgestellt werden. Dafür benötigen wir Ihre Unterstützung!

Kreuz und quer stehende E-Roller sind mittlerweile leider ein gewohnter Anblick in unseren Städten: Sie stehen und liegen mitten auf dem Gehweg und blockieren Eingänge von Geschäften, U-Bahn-Zugänge oder Straßenüberquerungen. Rücksichtslos abgestellte E-Scooter sind nicht nur für blinde und sehbehinderte Menschen ein gefährliches Hindernis und erhebliches Unfallrisiko, sie sind auch für Rollstuhlfahrende, Eltern mit Kinderwagen und ältere Menschen mehr als ein Ärgernis. Wir brauchen Gehwege ohne Stolpergefahr und genügend Platz, damit Fußgängerinnen und Fußgänger nicht auf die Straße ausweichen müssen.
Auf einem menschenleeren Gehweg stehen kreuz und quer vier E-Roller.

Aus diesem Grund fordert der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), dass E-Roller generell nicht an jeder beliebigen Stelle des Gehwegs einfach abgestellt werden können, sondern nur auf entsprechend ausgewiesenen und abgegrenzten Abstellflächen. Diese Abstellflächen müssen kontrastreich markiert und mit einem Blindenstock ertastbar sein. So sind sie für Menschen mit Seheinschränkungen sofort erkennbar.

Bitte helfen Sie uns bei der Durchsetzung unserer Musterklagen: Dank Ihrer Unterstützung können wir unsere Musterklagen finanzieren und öffentlichkeitswirksam für Abstellflächen für E-Roller werben. Ihre Spende unterstützt uns dabei durchzusetzen, dass E-Roller nicht mehr mitten auf Gehwegen abgestellt werden und Fußgängerinnen und Fußgänger gefährden. Herzlichen Dank!

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Überweisen Sie Ihre Spende direkt auf unser Spendenkonto unter dem Stichwort "E-Roller-Kampagne"

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
IBAN DE55 1002 0500 0003 2733 05
Bank für Sozialwirtschaft
BIC: BFSW DE 33 BER

Quelle: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.