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VdK und SoVD: Jetzt gehen wir nach Karlsruhe! Urteil des BSG zu EM- Bestandsrentnern

Foto: H.S.

11.11.2022

VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen.“
SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: „1,8 Millionen Rentnerinnen und Rentner sind weiterhin von dieser Ungerechtigkeit betroffen.“

Das Bundessozialgericht in Kassel hat in seinem gestrigen Urteil um die Höhe der sogenannten Bestands-Erwerbsminderungsrenten entschieden und die gemeinsame Revision des Sozialverbands VdK Deutschland und des Sozialverbands Deutschland (SoVD) zurückgewiesen. Das heißt, dass Bestandsrentnerinnen und Rentner, die zwischen 2001 und 2019 ihre EM-Rente erhalten haben, mit keinen weiteren Anpassungen und mit keiner Gleichbehandlung mit Neurentnern, die seit 2019 ihre EM-Rente beziehen, rechnen dürfen. Obwohl sich das Gericht mit seiner Entscheidung schwer tat und explizit das Engagement der Verbände in dieser wichtigen Angelegenheit hervorhob, sah es rechtlich die Hände gebunden.

Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Das Bundessozialgericht hat unserer Revision nicht entsprochen. Für alle Erwerbsminderungsrentner, die wegen einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr arbeiten können, ist das eine bittere Entscheidung. Allerdings ist hier das letzte Wort noch nicht gesprochen. Das Bundesverfassungsgericht muss nun klären, ob die derzeitige Gesetzgebung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. Der SoVD und wir als VdK gehen deswegen nun nach Karlsruhe.“

Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des SoVD, erklärt dazu: „1,8 Millionen Rentnerinnen und Rentner sind weiterhin von dieser Ungerechtigkeit betroffen. Auch wenn das Bundessozialgericht uns nicht Recht gegeben hat, hoffen wir weiterhin, dass uns die Verfassungsrichter in Karlsruhe zustimmen werden.“

Quelle: VdK, Pressemiteilung, 11.11.2022