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Altersgrenze bei der Ausbildung zum Fluglotsen und zur Fluglotsin

Foto: H.S.

14.11.2022 - von Hanne Schweitzer

"Für außergewöhnliche Jobs braucht es außergewöhnliche Menschen. Besonders als Fluglotse sind Könner gefragt, die einen guten Mix aus mentaler Stärke, Kommunikationskompetenz sowie gesundheitlicher Fitness mitbringen. Schließlich geht es um die Sicherheit für Millionen von Reisenden." So wirbt die Deutsche Flugsicherung um Auszubildende. Diese erhalten bis zu "15 Monate theoretische- und Simulator-Ausbildung bis zum Training `on the job im Live-Traffic, eine Ausbildungsvergütung von 1.250€ brutto/ im Monat plus 400€ monatliches Wohngeld.
Im "Karriereportal" der Deutschen Flugsicherung sind die "Anforderungen an unsere Fluglotsinnen und Fluglotsen" aufgeführt. Zu den "Basics" gehört ein Maximalalter von 24 Jahren. Altersgrenzen bei der Berufsausbildung sind laut Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht gestattet.

Dazu heißt es in § 2 Absatz 3.:
Benachteiligen wegen des Alters sind unzulässig in Bezug auf: "den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der praktischen Berufserfahrung."

Ausnahmen von der Regel stehen in § 8 1):
"Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten Grundes (hier das Alter) ist zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist."

Weitere Arbeitgeber erfreuende Ausnahmen nennt § 10 Absatz 3:
In § 10 werden die Möglichkeiten zur Festsetzung von Altersgrenzen noch großzügiger ausgelegt. In Absatz 3. heißt es: "die Festsetzung eines Höchstalters für die Einstellung auf Grund der spezifischen Ausbildungsanforderungen eines bestimmten Arbeitsplatzes" wegen des Alter ist auch zulässig, wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Die Mittel zur Erreichung dieses Ziels müssen angemessen und erforderlich sein.

Das festgelegte Maximalalter von 24 Jahren für die Fluglotsenausbildung muss demnach:
- eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung sein.
- es muss rechtmäßig und angemessen sein.
- es muss objektiv sein und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt.


Die Altersgrenze der DFS ist nicht neu, ob es sie schon vor der Einführung des AGG gegeben hat ist mir nicht bekannt. Das Alter wurde in den letzten Jahren weder angehoben noch gesenkt. Das 24. Lebensjahr ist wie in Stein gemeißelt. Die erste Beschwerde auf dieser Webseite über das Maximalalter für die Fluglotsenausbildung ist 12 Jahre alt.
- 15.10.2010: Ausbildungsbeginn für Fluglotsen: Maximal 24 Jahre Link
- 10.8.2011: Altersgrenze für Fluglotsen Link
- 24.07.2012: Fluglotsenausbildung: Höchstalter 24 Link

Quelle: S.E. , Deutsche Flugsicherung, AGG