10.08.2011 - von V.B.
Jungsein schützt nicht vor Altersdiskriminierung. Die Deutsche Flugsicherung diskriminiert mit Ihrer Altershürde*: Höchstalter: 24 Jahre zum Zeitpunkt der Bewerbung.
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Die DFS wird sich im Streitfall wohl auf §10 des AGG berufen. Dieser Paragraf trägt die Übeschrift: "Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters". Diese ist "auch zulässig, wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist". Unter 3. heißt es dazu: "die Festlegung eines Höchstalters für die Einstellung auf Grund der spezifischen Ausbildungsanforderungen eines bestimmten Arbeitsplatzes ..."
*siehe:
http://www.dfs.de/dfs/internet_2008/module/fluglotse_werden/deutsch/fluglotse_werden/der_job/anforderungsprofil/index.html
und:
Piloten + Fluglotsen in USA: Höhere Altersgrenze http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2723
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