01.09.2006 - von Angelika Langenbeck + Klaus Bohle
Gebetsmühlenartig wird vom demografischen Wandel gesprochen. Von Alterslast + Rentnerschwemme ist die Rede, wobei beides angeblich zu einer erheblichen Belastung oder gar zum Bankrott der Rentenkassen führt.
So bekommt bereits die gegenwärtige Rentnergeneration die Panikstimmung deutlich zu spüren und hat sich mit einem geringer werdenden Alterseinkommen abzufinden.
Stichwort: „Demografischer Faktor“
Mit Ächzen und Stöhnen wird regelmäßig vorgetragen, dass sich die Rentenbezugszeiten aufgrund der höheren Lebenserwartung immer mehr ausweiten. Aber schon heute erhalten 35 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten lediglich ein monatliches Bruttoeinkommen von weniger als 2.000 Euro. Ihre Rentenansprüche werden daher sehr sehr gering ausfallen. Vor diesem Hintergrund muss man sich fragen, warum eigentlich die Zwangsverrentung nicht umgehend abgeschafft wird?
Es gibt heutzutage viele Menschen, die mit 70 Jahren noch arbeiten wollen. Wir Bürger sollten - egal wie alt – das Recht haben, unser Wissen, unsere gut erhaltene Arbeitskraft ins Erwerbsleben einzubringen. Das fördert auch die Gesundheit. Das Ende des Erwerbslebens darf nicht mehr länger vom Geburtsdatum abhängen, sondern muss am Arbeitswunsch ausgerichtet sein.
Statt also ständig darüber zu lamentieren, dass die Alten die Jungen ausplündern
(siehe auch Spiegel „Wie die Alten die Jungen ausplündern“), fordern wir, dass die Abschaffung des Zwangsverrentungsalters zum Themenschwerpunkt wird. Dazu muss man wissen: Die Abschaffung der Zwangsverrentung bedeutet nicht, dass die ArbeitnehmerInnen bis zum Umfallen einer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen. Das Erreichen des Renteneintrittsalters von 65 oder 67 Jahren darf aber nicht mehr dazu führen, diese Menschen von der Teilnahme am Erwerbsleben auszugrenzen. Die Entscheidung darüber, wie lange sie berufstätig sein wollen, sollen die Betroffenen selbst treffen. Der Staat hat sich da nicht einzumischen. Vielmehr sollte er dafür Sorge tragen, dass die Bürger nicht länger wegen ihres Lebensalters aus dem Berufsleben rausgedrängt werden.
Ein festgelegtes Renteneintrittsalter muss es nicht geben. Wer eine bestimmte Zahl von Arbeitsjahren geleistet hat, hat damit einen Rentenanspruch erworben, und kann sich dann - ohne finanzielle Abschläge - aus der Erwerbsarbeit verabschieden. In den USA wurde das Zwangsrentenalter bereits im vergangenen Jahrhundert abgeschafft. Seit 1987 gibt es dort kein Zwangsrentenalter mehr.
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