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Bundesrat stimmt gegen 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie

28.05.2021 - von Autor: md / © EU-Schwerbehinderung

Der Bundesrat stimmte heute gegen einen Antrag der Länder Bremen und Berlin, der die Verabschiedung der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie fordert. Diese wird seit Jahren von Deutschland blockiert.
Antrag Drucksache: (714/20)
Der Schutz vor Diskriminierung als Menschenrecht, geltendes EU-Recht sei nicht ausreichend, heißt es im Antrag. Zudem wird gefordert, die Vervollständigung durch Verabschiedung einer Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, sowie die Bitte um Unterstützung durch die deutsche EU-Ratspräsidentschaft.

In der Drucksache heißt 714/20 es zur 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie: Die Verabschiedung der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie ist aus folgenden Gründen dringend geboten:

Die Richtlinie hebt das Schutzniveau europaweit für (fast) alle Diskriminierungsmerkmale auf ein im Wesentlichen einheitliches Niveau (horizontaler Ansatz).
Die Richtlinie schließt Lücken im Diskriminierungsschutz der EU-Mitgliedsstaaten.
Die Umsetzung der Richtlinie schließt Lücken im Diskriminierungsschutz auf nationaler Ebene, insbesondere im Bereich des Sozialschutzes, des öffentlich rechtlichen Bildungswesens und des Zivilrechtsverkehrs, wobei hier der Umsetzungsbedarf geringer ist, da das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schon einen gewissen Schutz gewährt.

Europaabgeordnete Katrin Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen), Vize-Vorsitzende des Sozialausschusses und der interparlamentarischen Gruppe für Menschen mit Behinderungen, kommentiert:

„Die Entscheidung des Bundesrates ist hoch enttäuschend und für Menschenrechtsaktivist*innen ein Schlag ins Gesicht. Damit führt der Bundesrat die Blockadehaltung der Bundesregierung gegen eine übergreifende EU-Antidiskriminierungsrichtlinie fort und verhindert starke EU-Politik gegen Diskriminierung. Seit nunmehr 13 Jahren wird der Entwurf der EU-Richtlinie schon im Rat der Europäischen Union blockiert, unter anderen von Deutschland. Als sogenannte „Hüterin der Menschenrechte“ ist diese Blockade ein Skandal für die Europäischen Union.

Die Richtlinie würde einen europäischen Rechtsrahmen zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Alter, sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung und Behinderung in allen Lebensbereichen schaffen und so auch den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention endlich gerecht werden. Gerade weil die Richtlinie sich auf Bereiche außerhalb von Beschäftigung und Beruf bezieht, also auch diskriminierungsfreien Zugang zu Gütern und Dienstleistungen fordert, zeigt sich Deutschland noch zögerlich. Dabei brauchen diskriminierte Gruppen genau solch eine Richtlinie dringend, um ihre Rechte einzufordern. Auch die EU als Institution ist auf die Richtlinie angewiesen, um starke Maßnahmen gegen Diskriminierung europaweit voranbringen zu können. Ohne rechtliche Basis sind ihr derzeit die Hände gebunden.”

Quelle: https://www.eu-schwerbehinderung.eu