27.08.2006 - von NRW
Was geschieht, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit eines Menschen durch Unfall, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird? Stimmt es, dass Familienangehörige gar nicht automatisch für die rechtliche Vertretung zuständig sind? Wie kann eine Vertrauensperson die Rechte anderer wahrnehmen? Wer entscheidet und wer hilft im Akutfall? Und wie kann ich Vorsorge treffen?
Wenn ein Mensch zum Betreuungsfall wird, gilt es, seine Interessen bestmöglich zu vertreten. Mit dieser Aufgabe sind im gesundheitlichen Notfall allerdings nicht, wie häufig vermutet, automatisch die Angehörigen betraut. Daher sollte jeder Bürger die rechtliche Vertretung nach Unfall oder Krankheit schon in gesunden Zeiten regeln. Bei der so genannten „Vorsorgevollmacht“ sind aber wichtige Aspekte und Besonderheiten zu beachten.
Allein in NRW stehen fast 250.000 Menschen aufgrund einer Behinderung, nach einem Unfall oder Krankheit unter rechtlicher Betreuung. Diese Zahl ist in den letzten Jahren weiter gestiegen. Deshalb bietet Call NRW gemeinsam mit dem nordrhein-westfälischen Justizministerium Bürgersprechstunden an: Experten beantworten an jedem ersten Donnerstag im Monat alle Fragen zum Betreuungsrecht. Die nächsten Termine sind:
7. September 2006
5. Oktober 2005
2. November 2005
Das Justizministerium NRW bietet eine Broschüre zum Thema an: "Was Sie über das Betreuungsrecht wissen sollten". Sie kann über den BroschürenService auf der Webseite des Ministeriums heruntergeladen werden.
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