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12.09.2023 - von Hanne Schweitzer
Gestern haben die Beauftragten des Bundes für Antidiskriminierung und Minderheitenrechte eine gemeinsame Erklärung verabschiedet. Darin geben sie ihrer Unruhe Ausdruck über das, was sie als "Sorge über Anfeindungen einzelner Gruppen in politischen Debatten und die deutlich gestiegene Hasskriminalität in Deutschland" beschreiben. Mehr noch. Sie artikulieren "mit großer Sorge" das bedrückende Gefühl darüber, "dass in Wahlkämpfen und medialen Debatten Ressentiments geschürt werden und in sozialen Medien unverhohlen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit geäußert wird."
Politische Debatten, Wahlkämpfe, mediale Debatten, und soziale Medien nennen die Beauftragten als Orte, an denen Hasskriminalität und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit geäußert wird. Dabei bräuchten sie nur in der Kneipe, im Park oder im Supermarkt zuhören, was die Leute reden. Feine Antennen um einen Eindruck vom gesellschaftlichen Klima zu bekommen, braucht es dafür nicht.
"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich",
schreiben die Bundesbeauftragten in ihrer Erklärung. Schön wär`s. Aber natürlich ist dagegen nichts einzuwenden, der Satz kann in diesem Land nicht oft genug wiederholt werden. Sie fahren fort: "Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner sexuellen Identität, aus rassistischen, antisemitischen oder antiziganistischen Gründen, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden".
In der Aufzählung fehlt das Lebensalter als Anlass für Ressentiments, Beleidigungen, Verbrechen und Benachteiligungen. Alle, die wegen Corona einem staatlich verordneten Besuchsverbot unterlagen (sprich: einem gruppenbezogenen Vorurteil), egal ob sie krank waren oder im Sterben lagen - die Bundesbeauftragten ignorieren sie. Wer wegen des Lebensalters keine Meisterschule besuchen, nicht am Sporttraining teilnehmen darf, Algorithmen, Vermieter oder miserable Pflegebedingungen gegen sich hat - die Bundesbeauftragten übersehen sie. Dabei, so die WHO, führt Altersdiskriminierung, diese "heimtückische Geißel der Gesellschaft" zu schlechterer Gesundheit, sozialer Isolation, früherem Tod und kostet die Volkswirtschaften Milliarden. Die WHO geht davon aus, dass jeder zweite Mensch auf der Welt altersfeindliche Einstellungen hat, was wiederum zu einer schlechteren körperlichen und geistigen Gesundheit und einer geringeren Lebensqualität älterer Menschen führt.
Altersdiskriminierung
ist für die zehn Beauftragten, von denen die Erklärung unterzeichnet wurde, nicht wichtig. Die Beauftragten haben nur ihre eigene Klientel im Blick, Frau Ataman das große Ganze. Die Altersdiskriminierung wurde vergessen, weil es trotz der 43 vom Bund und zwei vom Parlament ernannten Beauftragten keine/n gibt, der oder die für Altersdiskriminierung zuständig ist.
Die Gegner der Novellierung des AGGs wird`s freuen.
Gemeinsame Erklärung der Beauftragten des Bundes vom 11.09.2023
siehe Antidiskriminierungsstelle des Bundes unter: Link
Die Erklärung wurde unterschrieben von:
- der Integrations- und Antirassismusbeauftragten der Bundesregierung Reem Alabali-- Radovan,
- der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman,
- dem Antiziganismusbeauftragten Mehmet Daimagüler,
- dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel,
- der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestags, Eva Högl,
- dem Antisemitismusbeauftragten Felix Klein,
- dem Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland, Pascal Kober,
- dem Queer-Beauftragten der Bundesregierung, Sven Lehmann,
- der Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Natalie Pawlik und
- dem Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Frank Schwabe.
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