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Altersgrenze beim DED

12.09.2006 - von Hanne Schweitzer

Der Deutsche Entwicklungsdienst (DED) unterhält ein Stipendienprogramm für Fach- und Hochschulabsolventen. Während eines einjährigen Aufenthalts in einem der Partnerländer des DED sollen die Stipendiaten entwicklungspolitische, berufliche, persönliche und interkulturelle Erfahrungen in der Entwicklungszusammenarbeit sammeln.

Bevorzugt werden Bewerber, die sich mit entwicklungspolitischen Fragestellungen auseinander gesetzt haben. Die Altersgrenze von 28 Jahren bei Eintritt in das Nachwuchsförderprogramm (NFP) sollte nicht überschritten sein.

Das AGG sagt dazu in § 2,(1:
Benachteiligungen wegen (...) des Alters sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
...
3. Den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der praktischen Berufserfahrung.

Die Altersgrenze von 28 Jahren ist demnach nicht zu rechtfertigen und verstößt gegen das AGG. Aber: Es gibt ja auch in diesem Gesetz die üblichen Ausnahmen von der Regel.

So heißt es im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in § 10: Zulässige Unterschiedliche Behandlung wegen des Alters:
Unterschiedliche Behandlung wegen des Alters ist auch zulässig, wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Die Mittel zur Erreichung dieses Ziels müssen angemessen und erforderlich sein. Derartige unterschiedliche Behandlungen können insbesondere folgendes einschließen:
...
3. Die Festsetzung eines Höchstalters für die Einstellung aufgrund der spezifischen Ausbildungsanforderungen eines bestimmten Arbeitsplatzes oder Aufgrund der Notwendigkeit einer angemessenen Beschäftigungszeit vor dem Eintritt in den Ruhestand.

Um eine angemessene Beschäftigungszeit vor dem Ruhestand kann es dem DED nicht gehen. Also bleiben die "spezifischen Ausbildungsansforderungen" als Begründung für die Altersgrenze übrig.

Aber sind 30Jährige weniger tropentauglich als 28Jährige? Ist die Auseinandersetzung mit entwicklungspolitischen Fragen an ein bestimmtes Alter gebunden? Ist die Altersgrenze von 28 Jahren objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt?

Wir hoffen hoffen, vom DED eine Antwort auf unsere Fragen zu erhalten.

http://www.ded.de/cipp/ded/lib/all/lob/return_download,ticket,g_u_e_s_t/bid,259/no_mime_type,0/~/nfp_richtlinie.pdf
Quelle: DED, AGG