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Bewerbungstraining mit 60 ja, Arbeitsverhältnis nein

31.08.2006 - von Name + Adresse sind der Redaktion bekannt

Hier in Niedersachsen laufen die Uhren anders. Hier wird aus dem SGB II umgesetzt, was monetär nicht so hoch anzusetzen ist, damit der Etat nicht allzu sehr belastet wird. Ehe jemand eine 1 € Job erhalt, oder aus diesem heraus für 12 Monate in ein sozialversicherungpflichtiges Arbeitsverhältnis übergeben wird, werden diese "Kandidaten" erst einmal zu einem Bewerbungstraining verpflichtet. Dabei spielt das Alter keine Rolle.

Will der Arbeitsuchende jedoch in ein gefördertes Arbeitsverhältnis und ist 60 Jahre und älter, wird dies abgelehnt mit der Begründung, er hätte sowieso keine Aussichten auf den ersten Arbeitsmarkt mehr.

So geschehen in meinem Fall (Ich bin 63 Jahre alt). Ich hatte dies Arbeitsverhältnis, (Osteroder Tafel e. V."), selbst gesucht und nach 6 Monaten im 1 € Job um Übernahme durch den Chef der "Osteroder Tafel e. V." nachgesucht. Daher darf ich für 3 Jahre weiter für 1 € schaffen.

Die Problematik bei uns besteht darin, dass ich nur 30 Stunden arbeiten darf, durch die Vielseitigkeit der Aufgaben aber wöchentlich bis zu 50 Stunden tätig bin. Das ist nun also ehrenamtlich. In meinem anstehenden Urlaub werde ich kein Geld erhalten, da es laut Aussage des örtlichen Jobcenters nicht zulässig ist angesammelte Überstunden zu entlohnen.

Quelle: Mail an die Redaktion

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