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Von der privat angesparten Altersvorsorge verschwinden 20 Prozent!!

Foto: H.S.

20.09.2024 - von Kurt Lindinger

Offener Brief über die ungesetzliche Verbeitragung (Direktversicherung) zur Kranken- und Pflegekasse an Repräsentanten unseres Staates in Ergänzung zu meinen bereits veröffentlichten Brief an den BMG Lauterbach.

Sehr geehrter H. Bundespräsident Steinmeier,
sehr geehrte Fr. Bundestagspräsidentin Bars,
sehr geehrter H. Bundeskanzler Scholz, SPD,
sehr geehrter H. BVerfG- Präsident Harbarth,
sehr geehrter H. BMG Prof. Dr. Lauterbach,
sehr geehrter H. BMA Heil!

H. Bundeskanzler Scholz ist der Meinung, „streiten gehört zur Demokratie“! H. Bundespräsident Steinmeier, ist der Meinung, „viele Menschen sind politisch noch erreichbar“ und äußerte sich unlängst „ich spüre manchmal, wenn wir an kontroversen Diskussionen gemeinsam am Tisch sitzen, dass die Spannungen am Tisch da sind, aber es gelingt immer wieder, die Menschen auch bei schwierigen Themen zusammenzuführen“!

Offensichtlich haben Sie meine Anspannung und die von ca. 6 Millionen „betrogenen Rentner“ noch nicht wahr genommen, anders ist das kollektives Schweigen - auf meine Schreiben vom 11.11.2022, 11.01./ 22.02./13.04./13.07./ 18.08.2023, sowie vom 08.01.2024, 01.02.2024, 14.03.2024 und 21.05.2024 bezogen auf das größte „schreiende“ Unrecht in der Sozialgeschichte der BRD (lt. BK Scholz), bezogen auf den Verlust von ca. 20% der eigenen privaten Vorsorge, durch den ohne gesetzliche Grundlage geforderten zweifachen vollen
Beitragssatz (einmal vom Bruttolohn, ein weiteres Mal bei Auszahlung der einmaligen Kapitalleistung aus der vom Nettolohn finanzierten Kapital Lebensversicherung) plus Pflegeversicherung!

Man macht sich so seine Gedanken wenn man keine Antwort erhält, aber ich handle immer nach dem Grundsatz,
keine Antwort ist auch eine Antwort!

Vielleicht fehlen die Argumente!

Nun habe ich mit E-Mail vom 22.03. 2024 eine Antwort vom Bürgerservice des BMG erhalten, der im Auftrag von H. Prof. Dr. Lauterbach argumentiert und beweist, dass das BMG kein konkretes Gesetz aufzeigen kann, sondern nur ein für mich undefinierbares „bestimmtes Ergebnis (?)“, sowie „ein vom DBT mehrheitlich beschlossenen Gesetz“! Wie das Gesetz heißt, entzieht sich offensichtlich der Kenntnis des BMG, ansonsten wäre es einfacher gewesen dies zu benennen!

Ich habe darauf geantwortet und versucht das „Geheimnis“ zu lüften, aber wie angekündigt
wurde mir eine weitere Antwort verwehrt!

Anonymes E-Mail vom Bürgerservice vom 22.03.2024:

Sehr geehrter Herr Lindinger,

wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 19. März 2024, in der Sie abermals die Beitragspflicht von
Kapitallebensversicherungen ansprechen.
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, sind für die Auslegung und Anwendung von Gesetzen im
Einzelfall allein die Krankenkassen und im Streitfalle die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit
zuständig. Nur die zuständige Krankenkasse kann aufgrund ihrer Kenntnis und der vorliegenden
Informationen auch verbindliche Auskünfte im Einzelfall erteilen. Das Bundesministerium für
Gesundheit ist von seiner Aufgabenstellung her nicht befugt, Entscheidungen dieser Stellen
aufzuheben oder abzuändern.

Ihre Ansicht und Argumentation scheinen auf ein bestimmtes Ergebnis abzuzielen. Wir können daher
verstehen, dass Sie mit unseren Stellungnahmen nicht zufrieden sind. Dennoch erwarten wir
Verständnis für eine Auffassung, die in einem mehrheitlich in Bundestag und Bundesrat
beschlossenem Gesetz enthalten ist, auch wenn diese nicht in Ihrem Sinne ist.

Ihr erneute E-Mail enthält keinerlei neue Punkte, auf die zusätzlich zu unseren Antwortschreiben noch
eingegangen werden müsste. Insofern verweisen wir hinsichtlich der weiterhin von Ihnen aufrecht
erhaltenen Kritik auf unsere bisherigen Ausführungen. Wir können unserem bisherigen
Schriftwechsel mit Ihnen nichts hinzufügen. Der Vorgang wird daher als erledigt betrachtet. Weitere
von Ihnen eingehende Schreiben in dieser Angelegenheit werden wir künftig nicht mehr beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgerservice

Wenn es ein Gesetz für meine Beschwerde gäbe, musste man eigentlich kein Verständnis für meine Unzufriedenheit haben, oder?
Mir ist bisher nicht bekannt, dass in irgendeinem mehrheitlich beschlossenen Gesetz Auffassungen enthalten sein sollen, die eine Verbeitragung von einmaligen Kapitalleistungen aus Kapital Lebensversicherungen rechtfertigen würde.

Es gibt nur den § 237 SGB V der die Verbeitragung des „Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen“ vorschreibt!

Ich hatte keine Rente und auch keine Einnahmen im Sinne des § 11 SGB II, da es sich nicht um zusätzlich vom Arbeitgeber geleistete Arbeitsentgelt handelt, da ich die Kapital Lebensversicherung aus meinem bereits verbeitragten Eigentum (Nettolohn) finanziert hatte!

Unter dieser für mich nicht nachvollziehbaren Aussage des zuständigen Fachministeriums BMG kein dafür zuständiges Gesetz benennen zu können, sowie die Weiterschiebung der Verantwortung an die Krankenkassen, sehe ich bezogen auf alle von mir aufgezeigten und eingeleiteten Versuche eine verfassungswidrige Aushebelung unserer parlamentarischen, demokratischen Demokratie – sowie zu den von mir bisher eingeleiteten Widersprüche, wie -
- Forderung an meine Krankenkasse eines rechtsmittelfähigen Beitragsbescheides, der mir verwehrt wurde, bzw. den ich überhaupt nicht erhalten habe. Somit besteht die ungesetzliche Verbeitragung auf einen nichtigen Verwaltungsakt durch die Krankenkasse, wonach die unberechtigten Forderungen (Beiträge) zurückzuzahlen
sind!!

- Meinem Widerspruch dazu bei der Krankenkasse, zu dessen Erledigung fast 10 Jahre verstrichen sind und dann erst bearbeitet wurde, als ich den Widerspruch eingefordert habe.

- Klage beim SG und Berufung zum LSG München mit willkürlichem, verfassungswidrigem Richterrecht (Art. 20 (3) GG), wonach eine Revision zum BSG nicht zugelassen wurde,

- Nichtannahme meiner Verfassungsbeschwerde VB 1 BvR 603/21 ohne eine dafür erforderliche Begründung, nur wegen Überlastung des BVerfG, obwohl von mir mehrere Verstöße gegen unsere Verfassung aufgezeigt wurden!

H. Bundesverfassungspräsident, eigentlich müsste meine VB auf Grund eines fehlenden Gesetzes und verfassungswidrigem handeln wieder bearbeitet werden? Oder soll ich verfassungsgemäß (Art. 20 (4) GG), fairerweise eine neue VB einreichen?

- Ergebnislose Petitionen (Pet-2, Pet.3) die in der Beschlussempfehlung die gesetzlose, verfassungswidrige Handlungsweise der zuständigen Ministerien und Behörden für verfassungsgemäß hält, sowie die Abstimmung der Beschlussempfehlung im DBT, allein über die Drucksachen Nummer, ohne Kenntnis des Inhalts der Beschlussempfehlung durch die Parlamentarier!

Diese willkürlichen Handlungen von Fachbehörden und Richtern halte ich mit dem geleisteten Amtseid, nicht mit unserem Grundgesetz sowie den Grundsätzen des Verwaltungshandelns (Art. 20 (3) GG) vereinbar. Besonders die Grundsätze des Verwaltungshandeln (Art. 20 (3) GG) beinhalten klare
Aussagen!

- 4.1 Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG)
Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ist Kernstück des Rechtsstaatsprinzips; er hebt den Rechtsstaat vom Willkürstaat ab.
Nach diesem Grundsatz sind alle Verwaltungsmaßnahmen an Gesetz und Recht gebunden.
Der Vorrang des Gesetzes bestimmt, dass kein Verwaltungshandeln zu Recht und Gesetz im Widerspruch stehen darf. Das Gesetz ist dem Verwaltungshandeln vorrangig, es bestimmt seinen Inhalt und seine Grenzen.

- 4.2 Gleichbehandlungsgrundsatz
Aus der Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht sowie aus Art. 1 Abs. 3 GG ergibt sich auch die Bindung an die Grundrechte. Somit muss die Verwaltung bei ihrem Handeln auch den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) beachten. Dieser gebietet, Gleiches gleich und Ungleiches entsprechend ungleich zu behandeln.

- 4.4 Grundsatz der pflichtgemäßen Ermessensausübung
Nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) sind die Behörden an Recht und Gesetz gebunden.
Das verantwortliche BMG, das dieses Unrecht eingefädelt hat, kann aber kein Gesetz benennt, das für eine Verbeitragung von einer einmaligen Kapitalleistung steht und schiebt die Verantwortung, den „schwarzen Peter“ zu den Krankenkassen!

Wie immer, „den Letzten beißen die Hunde“!

Dass etwas nicht rechtens ist, zeigt Ihre Aussage H. Bundeskanzler, beim Wahlkampf in Münster, „das schreiende Unrecht in dieser Legislaturperiode zu beseitigen“!

Nicht verstehen kann man dann die dazu gemachten Äußerungen im DBT, wo die Angelegenheit auf einmal nicht so „trivial“ wäre, ein andermal dass „Personen mit rauchenden Köpfen nachdenken“ wie man die Angelegenheit lösen kann.

Wer außer Ihnen hat die Möglichkeit dieses von Ihnen erdachte Unrecht (lt. Franz Knieps) ganz
einfach zu beseitigen?

Aber aus dem Plenarprotokoll des DBT 19/55 vom 11.10.2018 kann entnommen werden, dass eine Lösung im Koalitionsvertrag enthalten war, aber es wollten die Parteivorsitzenden nicht!

Haben wir eine verfassungsgemäße Parlamentarische oder nun eine parteipolitische Demokratie??

Franz Knieps, der mittlerweile sein Parteibuch abgegeben hat, hat weitere sehr interessante Aussagen z. B. über die Behandlung und Privatstellung von Rentenzahlungen über das Pressewerk gemacht, die den § 237 SGB V genau ins Gegenteil verkehren! (siehe Leserbrief Nürnberger Nachrichten „Betrug an Millionen Rentner“)
Man kann annehmen, dass man damals die Presse damit ruhig stellen wollte, oder?

Ja, gemäß den Grundsätzen des Verwaltungshandelns befinden wir uns bezogen auf die ungesetzliche Verbeitragung von privater Vorsorge, bei der ca. 6 Millionen Rentner um ca. 20% ihrer privaten Altersvorsorge betrogen wurden in einem Willkürstaat!

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Repräsentanten unseres Staates,

mit einer so einzigartigen, vorbildlichen Verfassung, die unsere Vorfahren aus den Eindrücken der schwärzesten Geschichte unserer Nation getroffen haben – nie wieder -, sind wir durch Missachtung unserer Verfassung doch schon wieder in eine verkehrte Richtung unterwegs?

Die Wahlen in Thüringen und Sachsen sollten uns allen zu denken geben und eine schnellstmögliche Umkehr einleiten.

Besonders schockiert war ich von der Meinung eines Mannes aus Thüringen, „wir sollten denen das
mal machen lassen, entweder die fahren selbst an die Wand, oder sie können es besser“! Wie enttäuscht muss der Mann von den derzeitigen Zuständen in Thüringen oder der Ampel in Berlin sein, wenn er denen mehr zutraut?

H. BP Steinmeier fordert von Asylsuchenden, dass Sie sich zu Recht an unsere Rechte und Gesetze halten, wie schaut es aber bei unseren Regierungen seit nunmehr 20 Jahren aus?

Welche der in diesem Zeitraum an der Regierung beteiligten Parteien hat sich, wissentlich der
Problematik über die ungesetzliche Verbeitragung von privater Vorsorge, dieses Unrechts angenommen oder beseitigt? Allein der Zweck zum Auffüllen der leeren Kassen war erfüllt, wie es dadurch den „armen Rentnern“ geht interessiert keinen!

Alle reden von Altersarmut bei den Rentnern und nehmen Ihnen trotzdem von der privat angesparten Altersvorsorge 20% durch gesetzlosen Betrug weg!

Die Vorsitzende der Grünen, Ricarda Lang, meint ja, die Durchschnittsrente betrage so an die 2.000 €! Da sieht man, wie weit Politiker von der Realität entfernt sind.

Herr Heil, BMA, äußerte sich zum Vergleich von Renten zu Pensionen, dass es ja neben der gesetzlichen Rente noch die betriebliche und private Altersvorsorge gibt!
Haben Sie H. BMA Heil, vergessen, dass man diejenigen die privat vorgesorgt haben um ca. 20 % ihrer selbst finanzierten und angesparten einmaligen Kapitalleistung ohne gesetzliche Grundlage betrogen hat?
Wissen Sie, dass die Auszahlungssumme der privaten und betrieblichen Vorsorge nur ca. 14 % von der Auszahlungssumme der gesetzlichen Rente ausmacht und dieser Betrag nur an wenige Rentner ausgezahlt wird?

Nicht jeder hat eine betriebliche, vom Arbeitgeber finanzierte Altersversorgung erhalten, denn viele Betriebe haben die betrieblich finanzierte Altersversorgung eingestellt.
Seit 2002 kann der Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung vom Bruttolohn eine betriebliche Altersversorgung selbst finanzieren.

Mit dem BRSG wurde der Arbeitgeber aufgefordert einen Zuschuss, der den durch die Entgeltumwandlung geminderten Rentenanspruch ausfüllen soll, beizusteuern.
Wird dieser Rentenausgleich in allen Betrieben bezahlt oder nur bei den organisierten Betrieben?
H. Heil, mit pauschalen Aussagen erreichen Sie genau das Gegenteil!

Künftige Rentner, vor allem die die im Niedriglohnsektor arbeiten, werden am Hungertuch nagen, oder arbeiten müssen, bis sie in die Kiste fallen. Das weiß man jetzt schon, aber was wird dagegen unternommen?

Die private Vorsorge wird nun seit 20 Jahren ohne gesetzliche Grundlage aber mit einer durch mehrheitliche Abstimmung getroffene „Auffassung“ um 20% ihrer Ansparleistung betrogen!!

Es ist sinnlos dagegen anzukämpfen, denn gegen Willkür ist kein Kraut gewachsen.

Die nach Art. 20 (4) GG gegebene Möglichkeit, Widerstand gegen Verstöße gegen die verfassungsgegebene Ordnung zu leisten, z.B. über eine Verfassungsbeschwerde oder Petition, werden verfassungswidrig begründet bzw. abgewendet!

Also bleibt die einzige Möglichkeit der Protest in der Wahlkabine.
Was raus kommt dabei, zeigen die jüngsten Wahlergebnisse in Thüringen und Sachsen!

Die Schuld dafür trägt nicht der Wähler, sondern die an der Regierung befindlichen Politiker,
weil nicht gemäß unserer Verfassung, sondern nach parteipolitischen Richtlinien gehandelt wird!

Deshalb: der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ist Kernstück des
Rechtsstaatsprinzips; er hebt den Rechtsstaat vom Willkürstaat ab!

Quelle: Mail an die Redaktion