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Wichtige Online-Umfrage zu SLAPP-Erfahrungen

Foto: H.S.

23.09.2024

Im Rahmen einer Studie untersucht Prof. Dr. Stephanie Egidy in Kooperation mit der Otto Brenner Stiftung, der Gesellschaft für Freiheitsrechte, dem Umweltinstitut München und der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di die Bedeutung von rechtlichen Einschüchterungsmaßnahmen, die sich gegen die öffentliche Betätigung von Journalist*innen, Vereinen, Politiker*innen, Privatpersonen, Aktivist*innen und anderen richten.

In bestimmten Konstellationen strategischer Einschüchterung – etwa bei einem großen Machtgefälle zwischen Klägern und Beklagten, Zermürbungstaktiken, überhöhten Streitsummen u.v.m. – spricht man von SLAPP-Verfahren (Strategic Lawsuits Against Public Participation). Kläger/Abmahner können Unternehmen, wohlhabende Privatpersonen oder Verbände sein. Ihr Ziel: Unliebsame Stimmen einzuschüchtern und aus der öffentlichen Debatte zu drängen. Um besser zu verstehen, wie häufig und in welchen Konstellationen solche SLAPP-Verfahren vorkommen, wen sie treffen, welche Taktiken die Kläger einsetzen und welche Folgen sie für die Betroffenen haben, bitten wir euch, eure Erfahrungen in der folgenden Umfrage mit uns zu teilen, die ihr über diesen Link erreicht:

Link. limesurvey.net/693793

Die Teilnahme an der Umfrage ist bis zum 1.Oktober 2024 um 24 Uhr möglich.

Die Befragung ist vollständig anonymisiert, es werden insbesondere keine IP-Adressen erfasst und gespeichert. Die Ergebnisse der Befragung werden als Teil einer Publikation der Otto Brenner Stiftung veröffentlicht.

Ihr könnt gerne andere Kolleginnen und Kollegen auf die SLAPP-Umfrage aufmerksam machen. Die Aussagekraft und das Gewicht der Ergebnisse der Studie sind umso größer, je mehr SLAPP-Fälle wir dokumentieren können.


SLAPP, ist der englische Fachbegiff für kurz: „Strategic Lawsuits against Public Participation“. Ins Deutsche übersetzt:„strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“. Betroffen sind Personen, die Missstände aufdecken und die von Konzernen, Lobbyisten oder Verbänden durch Gerichtsverfahren zum Schweigen gebracht werden sollen.

Quelle: dju