19.09.2006 - von H. S.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Post vom 11.08.06 bat ich die Stadtsparkasse Augsburg um einen sog. Dispo-Kredit. Kopie anbei.
Hierzu ist mitzuteilen, dass mein Konto dort auf meinen ausdrücklichen, eigenen Wunsch seit ca. 15 Jahren auf sog. Guthaben-Basis geführt wird. Ich selbst bin 60 Jahre alt, war bis vor kurzem Erwerbsunfähigkeitsrentner und seit Erreichung meines 60. Geburtstages auf meinen Antrag Altersrentner ohne jeglichen Abzug.
Die Stadtsparkasse Augsburg, Zweigstelle Wertachbrücke, welche mein Konto führt, rief mich auf Grund meines Antrages wie vor in den letzten Tagen an und teilte mir fernmündlich mit, dass ich als Rentenbezieher keinen Dispo eingeräumt erhalte. Wäre ich Gehaltsbezieher könnte man darüber sprechen.
Wohlweislich rief mich die Stadtsparkasse an und teilte mir das Ergebnis auf meinen Antrag wie vor fernmündlich mit, damit ich diese Aussage nicht beweisen kann. Hätte ich diese Mitteilung schriftlich erhalten, hätte ich einen Nachweis. Leider habe ich vergessen, der Anruferin mitzuteilen, mir diese Nachricht schriftlich zu übermitteln. Meistens kommt man erst nach einem überraschenden Telefongespräch zu Überlegungen und Aussagen.
Diese oben erwähnte Aussage der Stadtsparkasse Augsburg stellt für mich eine Altersdiskriminierung dar.
Mit freundlichen Grüßen
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