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05.09.2025 - von Hanne Schweitzer
Trotz Regierungswechsel und anderer Besetzung des ministeriellen Chefpostens: Das "Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt" - die Bildung ist aus dem Namen spurlos verschwunden - hat nichts geändert an den Altersgrenzen für das berufliche Weiterbildungsstipendium, die es von den Vorgängerregierungen übernommen hat. Schon in den Richtlinien des Ministeriums in der Fassung vom 1. September 2008 stand: "Bei Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung darf die Stipendiatin/der Stipendiat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Durch Anrechnung von Zeiten des Mutterschutzes, von Elternzeit, des Grundwehr- oder Zivildienstes eines freiwilligen sozialen Jahres, eines freiwilligen ökologischen Jahres, oder einer Tätigkeit als Entwicklungshelferin/Entwicklungshelfer, des Besuchs beruflicher Vollzeitschulen, einer schwerwiegenden Erkrankung von mehr als drei Monaten Dauer kann die Aufnahme als Stipendiatin/Stipendiat auch nach dem 25. Lebensjahr erfolgen. Die Anrechnungsfähigkeit der Zeiten wird auf höchstens drei Jahre begrenzt."
Mit dem Weiterbildungsstipendium wird nach einem erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung die berufliche Weiterqualifizierung vom Bund finanziell gefördert. Einen Anspruch auf die Förderung gibt es nicht, aber es eine rigide, seit Jahren bestehende Altersgrenze. Sie wird auf der Webseite des Ministeriums keineswegs versteckt.
Da heißt es im Jahr 2025:
"Bei Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung soll die Stipendiatin/der Stipendiat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In zu begründenden Ausnahmefällen kann die Aufnahme maximal bis zu drei Jahre später erfolgen."
Mit anderen Worten: Ein Geselle oder eine Gesellin mit guter Abschlussprüfung darf nicht älter sein 25 Jahre bzw. 28 Jahre um die Chance zu haben, sich für ein Weiterbildungsstipendium bewerben zu dürfen, um eventuell ein Stipendium für den Besuch der Meisterschule zu bekommen.
Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das bekanntlich auch vor Altersdiskriminierung schützen soll, steht seit dem Jahr 2006 !!!!:
Benachteiligungen wegen das Lebensalter sind unzulässig beim Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der praktischen Berufserfahrung.
Merke:
Wenn eine Person in einem bestimmten Sachgebiet über kein Wissen verfügt, etwas nicht wissen will oder nicht zur Kenntnis nimmt, nennt man das IGNORANZ. Auf der Webseite des Ministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt heißt das im Jahr 2025: "lebenslanges Lernen" !!!
30.09.2024: Das Weiterbildungsstipendium ist altersdiskriminierend…
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20.06.2017: Altersdiskriminierung beim Weiterbildungsstipendium…
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07.06.2017: Altersdiskriminierung beim Stipendium Gesundheitsfachberufe…
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04.12.2015: Stipendium f. Berufseinsteiger: JÜNGER als 25…
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11.02.2014: Scheitert Weiterbildung für Ergotherapeutin am Alter?…
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01.04.2011: Mit 25 zu alt für Begabtenförderung…
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28.10.2009: Bundesbildungsministerium diskriminiert doch
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