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01.02.2026 - von Hanne Schweitzer
Den Aufbau einer einheitlichen digitalen Infrastruktur2 für alle Sozialleistungen hat Arbeitsministerin Bas mit der im Koalitionsvertrag von CDU + SPD angekündigten Einberufung einer Kommission zur Reform des Sozialstaats angestoßen. Seit Ende Januar ist klar, wo der Hase langlaufen wird. Die im Januar 26 vorgelegten Empfehlungen der Kommissionsmitglieder waren einstimmig: Rechtsvereinfachungen, Verfahrensvereinfachungen, Zusammenlegung von Sozialleistungen, rascher Vollzug, Vereinheitlichung des Einkommensbegriffs, bessere Abstimmung der Transferentzugsraten.1
Kern des Gelingens der Reformvorschläge der Kommission: Bund, Länder und Kommunen sollen auf einer gemeinsamen technischen Plattform arbeiten. Laut Koalitionsvertrag soll diese Komplett-Digitalisierung hierzulande "generell zur Blaupause" gemacht werden. Da kommt also noch etliches nach. Das jahrzehntelange Desaster mit der Gesundheitskarte soll wohl möglichst vermieden werden. Zuerst aber muss das Sozialrecht als „Law as Code“ umgesetzt und die Rechtsnormen müssen so formuliert werden, dass sie maschinenlesbar sind um ihre digitale Umsetzung zu ermöglichen.
Registermodernisierung und Datenaustausch zwischen den Behörden
In einem Interview mit dem Bundestagsabgeordneten der SPD, und Mitglied der Kommission zur Reform des Sozialstaats, Parsa Marvi in der SoVD-Zeitung, plädiert der frühere Produktmanager bei der Telekom für eine "mehrkanalfähige Verwaltung mit barrierefreiem, transparentem Leistungszugang für alle. Die Bürger*innen brauchen - so ist es geplant, nur noch zu einem Kontaktpunkt = „One Stop Shop“ kommen, um dort entlang ihrer Lebenslage beraten zu werden und eine zu ihrem Bedarf passende Leistung beantragen zu können. Das digitale Sozialportal, der „One Stop Shop“, müsse digital wie stationär immer auf einem gleichwertigem Niveau vorgehalten werden. Laut Parwa Marsi sollten die erforderliche Daten in der Regel automatisiert über den Datenaustausch zwischen den Behörden von Bund, Ländern und Kommunen ermittelt werden. Voraussetzung dafür sei eine umfassende Registermodernisierung mit exzellenter Datenqualität.
Diese Art von mehrkanalfähiger Verwaltung ermögliche digitale Teilhabe und begegne laut Marsi der Gefahr der digitalen Spaltung. Vor Ort müsse es einen leistungsfähigen Service geben, der mit sozialräumlichen Beratungsangeboten kombiniert werden soll. Der Staat dürfe sich wegen der Digitalisierung nicht aus der Fläche zurückziehen. Darauf wollen er und seine SPD KollegInnen bestehen. Schaun wir mal.
Rein mit den Sozialdaten in die digitale EU-Brieftasche
Bei den Anhörungen der Sachverständigen, die für die Sozialkommission tätig werden durften, waren die für Marvi wichtigen Fragen: Wie kommen wir ohne Medienbrüche zu vollständig digitalen Prozessen? Wie schaffen wir ein intelligentes Lotsen- und Assistenzsystem für die digitale Beantragung von Leistungen, damit Menschen mit unterschiedlichem Zugang zur digitalen Welt mitgenommen werden können? Wie können mit Unterstützung von KI komplexe Inhalte und Verfahren für die Leistungsberechtigten verständlich, transparent und handhabbar dargestellt und in eine allgemein verständliche Sprache übersetzt werden? Wie bekommt man eine gute Verbindung zur EUDI-Wallet (digitale Brieftasche), die von der EU als zentrale Bürger*innen-App geplant ist? Die Sozialverwaltung, so wird es von der Politik gewünscht, soll europäisch anschlussfähig sein.
WER WIRD DIE AUFTRÄGE ZUM AUFBAU EINER DIGITALEN INFRASTRUKTUR FÜR ALLE SOZIALLEISTUNGEN AN WEN UND ZU WELCHEM PREIS VERGEBEN? Wer kontrolliert die Kontrolle des Datenschutz` ?
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