23.11.2006 - von M.W.
"Der Bundesrat will die Justiz durch den Einsatz von Ruhestandsbeamten entlasten. Die Länderkammer billigte einen von Bayern gestellten Gesetzesantrag, mit dem sich jetzt der Bundestag befassen muß.
Danach sollen in einfach gelagerten Fällen pensionierte Staatsanwälte auftreten dürfen. Der Vorstoß wird mit der hohen Arbeitsbelastung der Behörden begründet.“
Leider erfahren wir nicht, ob die pensionierten Staatsanwälte ehrenamtlich, bezahlt oder auf der Basis von Tagegeld oder Unkostenerstattung arbeiten sollen.
Leider erfahren wir auch nicht, warum keine arbeitslosen Juristen eingestellt werden, damit sie zumindest Berufspraxis gewinnen können!
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