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Foto: H.S.
07.02.2026 - von Hanne Schweitzer
"Die Sozialversicherung ist ein zentraler Pfeiler unseres Sozialstaats – getragen und finanziert von Arbeitgebern und Beschäftigten. Doch ihre demokratisch legitimierte Selbstverwaltung wird zunehmend eingeschränkt", schreibt die BDA im Februar 2026 und fährt fort: "Immer häufiger greift der Gesetzgeber in Beitragsmittel ein oder überträgt Aufgaben, die nicht zum Kernauftrag der Sozialversicherungen gehören. Damit wird die Entscheidungs- und Finanzhoheit der sozialen Selbstverwaltung geschwächt, während der Bundeshaushalt entlastet wird.
Schon jetzt liegt der Gesamtsozialversicherungsbeitrag bei über 42 Prozent und könnte ohne Gegenmaßnahmen bis 2035 auf 50 Prozent steigen. Verantwortlich sind nicht nur demografische Herausforderungen, sondern auch politische Entscheidungen, die gesamtgesellschaftliche Aufgaben verschieben und Kosten in die beitragsfinanzierten Systeme verlagern.
Die Sozialversicherung ist ein zentraler Pfeiler unseres Sozialstaats – getragen und finanziert von Arbeitgebern und Beschäftigten. Doch ihre demokratisch legitimierte Selbstverwaltung wird zunehmend eingeschränkt. Immer häufiger greift der Gesetzgeber in Beitragsmittel ein oder überträgt Aufgaben, die nicht zum Kernauftrag der Sozialversicherungen gehören."
Das meiste Geld nimmt sich der Staat aus der Rentenkasse
Die Deutsche Rentenversicherung 2023: „Immer wieder weisen Politiker und Medien auf steigende Steuerzuschüsse des Staates an die Rentenversicherung hin – und suggerieren, dass der Staat einen immer größeren Teil der Kosten der Rentenkassen tragen müsse. Das stimmt nicht“.3
Dazu muss man wissen: Die Plünderung der Rentenkasse hat eine lange Tradition. Otto Teufel schreibt: "Seit mehr als 60 Jahren belasten die Gesetzgeber die gesetzliche Rentenversicherung mit versicherungsfremden Leistungen, ohne diese durch den sogenannten Bundeszuschuss in vollem Umfang auszugleichen. Nach Zahlen des des Verbands Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) beliefen sich diese versicherungsfremden Leistungen allein im Jahr 1995 auf 102 Milliarden Mark. Davon waren 42 Milliarden nicht durch den Bundeszuschuss gedeckt und gingen damit zu Lasten der Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung. Dazu kamen Transferleistungen der Angestelltenversicherung für den sogenannten Aufbau Ost.
Mitte der 50iger Jahre des vergangenen Jahrhunderts, als die gesetzliche Rentenversicherung vom Kapitaldeckungsverfahren auf das Umlageverfahren umgestellt wurde, lehnte es der Gesetzgeber ab, die Schulden bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 14,5 Milliarden Mark zurückzuzahlen. Die Begründung: Ihre Leistungsfähigkeit werde notfalls durch den Einsatz von Bundesmitteln sichergestellt."! 1
Die Teufel-Tabelle
In seiner sogenannten Teufeltabelle hat Otto Teufel mit der Aktion Demokrantische Gemeinschaft (ADG) die Entwicklung der Rentenausgaben und der versicherungsfremden Leistungen, die nicht durch Bundesmittel gedeckt wurden, seit 1957 akribisch belegt. "In allen Jahren, in denen eine Berechnung/Hochrechnung/Abschätzung durch den VDR bzw. die DRV gemacht wurde, machte der Anteil der versicherungsfremden Leistungen an den Rentenausgaben zwischen 34 und 40 Prozent aus. Der Anteil der dafür zur Verfügung gestellten Bundesmittel bewegt sich dagegen seit Jahren zwischen 26 und 27 Prozent, so dass sich ein mit den Rentenausgaben wachsender Fehlbetrag von inzwischen 1.070 Milliarden Euro zu Lasten der Versicherten und Rentner ergibt."!2
Die Fehlbeträge werden auch dadurch geschickt verschleiert, dass es keine dauerhaft gültige Definition dessen gibt, was versicherungsfremde Leistungen überhaupt sind. Dazu der Bundesrechnungshof: "Welche Leistungen der Rentenversicherung konkret versicherungsfremd sind, ist nicht geklärt. Es gibt keine gesetzliche Abgrenzung, nur verschiedene Vorschläge von unterschiedlichen Institutionen, wie man versicherungsfremde Leistungen von Versicherungsleistungen abgrenzen könnte."3
Mittlerweile gibt es ausserdem laut SGB VI drei verschiedene Bundeszuschüsse zur allgemeinen Rentenversicherung: "den (allgemeinen) Bundeszuschuss, den zusätzlichen Bundeszuschuss sowie den Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss.4
Die drei Forderungen der BDA
Zahlen oder Quellen für den staatlichen Missbrauch der Rentenkasse nennt die BDA nicht. Sie leistet stattdessen Erinnerungsarbeit: "Versicherungsbeiträge sind kein politischer Spielraum – sie gehören den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern. ... Jeder Euro aus Beiträgen muss strikt zweckgebunden bleiben. Leistungen, die nicht dem eigentlichen Versicherungsrisiko zuzuordnen sind, gehören in die staatliche Finanzierung – nicht in die Kassen der Beitragszahlenden. Wo der Bund Aufgaben überträgt, muss er diese vollständig finanzieren. Das Konnexitätsprinzip – „Wer bestellt, bezahlt“ – muss für alle Zweige der Sozialversicherung verbindlich geregelt werden." Daraus folgt:
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