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14.04.2026
Telefonseelsorge
Die Telefonseelsorge bietet niedrigschwellige Gesprächsangebote (im Regelfall) rund um die Uhr an. Bundesweit ist die Telefonseelsorge unter den Rufnummern
0800 / 111 0 111
0800 / 111 0 222
und
116 / 123 erreichbar.
Zudem bietet die bundesweite Telefonseelsorge auch seelsorgliche Kommunikation per E-Mail, per Chat und – unter Umständen – auch persönlich an. Die entsprechenden Kommunikationskanäle finden sich unter Link.
Neben der bundesweiten Telefonseelsorge gibt es auch regionale oder lokale Telefonseelsorge-Angebote, die über die gängigen Suchmaschinen zu finden sind. Diese sind oft stärker konfessionell orientiert. Generell ist das Gesprächsangebote der Telefonsselsorge(n) konfessionsübergreifend – d.h. auch für Konfessionslose – und nicht missionarisch gestaltet.
Stiftung Deutsche Depressionshilfe
Die Stiftung Deutsche Depressionshilfe bietet Betroffenen und Angehörigen vielfältige Informations- und Hilfsangebote: das deutschlandweite Info-Telefon Depression, Erfahrungsaustausch im Online-Diskussionsforum Depression,?konkrete Hilfe vor Ort in über 75 Städten, den Patientenkongress Depression mit Vorträgen und Workshops von Betroffenen, Angehörigen und Fachleuten.
Link
Alzheimer-Telefon der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V.
Das Alzheimer-Telefon bietet bundesweite Beratung zu dementiellen Veränderungen für Betroffene und deren Angehörige. Neben Informationen rund um das Thema Demenzen und deren Behandlung umfasst das Beratungsangebot auch Klärungen von lebensweltlichen Herausforderungen, Fragen zur rechtlichen Betreuung und zur Kommunikation und zur Angst vor Demenzen.
Neben der telefonischen Beratung unter 030 / 259 37 95 15 können Anliegen auch per E-Mail adressiert werden: beratung@deutsche-alzheimer.de.
Persönliche Beratung bieten die regionalen Alzheimer Gesellschaften und die Landesverbände.
Link
Pflegestützpunkte
Die Pflegestützpunkte beraten vornehmlich zu leistungsrechtlichen und organisatorischen Fragen der ambulanten und stationären Pflege. Auch bei der Antragstellung zu Leistungen der Pflege nach dem SGB XI unterstützen die Pflegestützpunkte. Die Pflegestützpunkte sind in gemeinsamer Trägerschaft der gesetzlichen Pflegekassen und der Kommunen; entsprechend sind die Kontaktdaten über die Stadt bzw. Gemeinde zu erfahren.
Die Pflegestützpunkte beraten ausschließlich gesetzlich Versicherte. Für privat Versicherte ist die zentrale Pflegeberatung der Privaten Kranken- und Pflegeversicherer zuständig: Link.
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Zu Fragen von Teilhabeleistungen nach dem SGB IX ist ein bundesweites Netzwerk unabhängiger Beratungsstellen ansprechbar: Dies dürfte v.a. interessant sein, wenn ein Grad der Behinderung festgestellt wurde, aber keine Leistungen der Pflege nach dem SGB XI in Betracht gezogen werden. Die Kontaktdaten der EUTB sind unter www.teilhabeberatung in Erfahrung zu bringen.
Allgemeine sozialrechtliche Beratung
Für weitgefasste oder unklare sozialrechtliche Fragestellungen empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zu einem der zwei grossen Sozialrechtsverbände, dem VdK (Link oder dem Sozialverband Deutschland - SoVD (Link. Neben der spezifische sozialrechtlichen Beratung umfasst das Angebot von VdK und SoVD auch benachbarte Themen, wie z.B. Erbschaft oder Betreuungsrecht. Für eine ausführliche Rechtsberatung ist eine Mitgliedschaft notwendig.
Beratung zum Thema rechtliche Betreuung / Vorsorgevollmachten
Auf kommunaler Ebene, normalerweise bei den zuständigen Amtsgerichtsbezirken, ist bundesweit die sog. Betreuungsbehörde (gelegentlich auch Betreuungsstelle) eingerichtet. Im Regelfall ist diese an das Sozialamt angegliedert und hat als genuine Aufgabe die Aufklärung und Beratung zu Fragen von Vorsorgevollmachten (nebst Beglaubigung) und – bei Nichtvorliegen einer Vorsorgevollmacht angesichts von Hilflosigkeit – zur Initiierung der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung. Oft wird befürchtet, dass bei Inanspruchnahme der Betreuungsbehörde gleichsam automatisch eine dritte Person als BetreuerIn installiert wird. Diese Sorge ist unbegründet: Die Aufgabe der Betreuungsbehörde ist die Beratung und Unterstützung.
Treten Konflikte im Rahmen der Wahrnehmung von Vollmachten bzw. mit einer/einem FremdbetreuerIn auf, fungiert die Betreuungsbehörde als Beschwerde- und Schlichtungsinstanz.
Wenn Schwierigkeiten oder Unsicherheiten bei der Wahrnehmung einer bestehenden Vorsorgevollmacht auftreten, berät und unterstützt neben der Betreuungsbehörde auch (falls vorhanden) der örtliche Betreuungsverein. Letzterer ist in der Regel bei der Freien Wohlfahrt angesiedelt und setzt sich die Begleitung ehrenamtlicher (d.h. auch familiärer) Bevollmächtigter zur Aufgabe.
Sozialpsychiatrischer Dienst
Der sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) ist Teil der kommunalen Gesundheitssorge und überwiegend dem Gesundheitsamt zugeordnet, hat also in gewissem Umfang hoheitliche Aufgaben und Rechte im Rahmen der Krisenintervention. Das Angebot des SpDi umfasst regulär ärztliche, pflegerische, psychologische und sozialarbeiterliche Expertise. Auch außerhalb akuter Krisen kann der SpDi beratend und begleitend tätig werden, z.B. durch regelmäßige Hausbesuche. In Bayern und Baden-Württemberg ist der SpDi in die Trägerschaft der Freuen Wohlfahrt gelegt worden und hat deswegen keine hoheitlichen Durchgriffsrechte.
Beratung / Unterstützung und Vernetzung zu allgemeinen lebensweltlichen Fragen
Für multiple / komplexe Problemstellungen, die u.U. eine Klärung und Sortierung der Lebenslage erfordern, bietet die Freie Wohlfahrt (meistens Caritas oder Diakonie) in beinahe jeder Kommune sog. Lebensberatung an. Das Portfolio der Lebensberatung ist konzeptionell unspezifisch und reicht von Fragen der Formularhilfe bis zur Überleitung in spezielle Hilfsangebote (bspw. der Schuldnerberatung, der Suchthilfe…).
Kommunal wird oft mit den Seniorenbüros ein vergleichbar niedrigschwelliges Angebot vorgehalten.
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