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Altersdiskriminierung beim Literaturwettbewerb "Aufstieg durch Bildung"

Foto: H.S.

13.05.2026 - von Hanne Schweitzer, Herr Fischer, Noon-Stiftung

Die Autorin Helga Schubert war 80 Jahre alt, als sie im Jahr 2020 den Wettbewerb um einen der wichtigsten Preise für deutschsprachige Literatur gewonnen hat, den mit 25.000 Euro dotierten Ingeborg Bachmann-Preis.

An der Ausschreibung für den Literaturwettbewerb der Noon-Stiftung mit Sitz in Mannheim hätte Frau Schubert nicht teilnehmen können. Denn anders als beim Bachmann-Preis hat die Noon-Stiftung für ihren Wettbewerb Altersgrenzen festgelegt. Teilnehmen kann nur, wer am 15.06.2026 zwischen 25 und 70 Jahre alt ist" - also zwischen dem 15.6.2021 und dem 15.6.1956 zur Welt gekommen ist.

"Hintergrund ist," schreibt die Stiftung als Erklärung, "dass wir den Focus auf Geschichten legen wollen, die in den letzten 40 Jahren spielen - denn wir glauben dass das Thema nach wie vor sehr aktuell ist und in der Literatur dargestellt werden sollte."

Hat es vor 1956 keinen Aufstieg durch Bildung gegeben?

Herr Fischer, Autor mehrerer Bücher, wollte sich gerne am Literaturwettbewerb der Noon-Stiftung beteiligen. Er hat keine Chance. Er ist 76 Jahre alt und die willkürlich gesetzte Altergrenze nimmt ihm jede Möglichkeit, mit einem Text an der Ausschreibung teilzunehmen.

Für die Sperrung älterer Autoren hat er kein VerständnisEr hat kein Verständnis für die Sperrung älterer Autoren. Für ihn ist das eine Altersdiskriminierung, gegen die er sich zur Wehr setzen möchte.


Eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es nicht. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt nur vor Altersdiskriminierung im Berufsleben und bei Massengeschäften. Bisher hat keine Partei und keine Regierung in diesem Land jemals die Absicht geäußert, Altersgrenzen für Literaturbewerbe gesetzlich verbieten zu lassen.

Quelle: Mail an die Redaktion