22.05.2026 - von KBV
Die Kritik am geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) wird deutlicher. In einem Interview hat KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner die vorgesehenen erweiterten Zugriffsrechte der Krankenkassen auf Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) scharf kritisiert. Aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung droht hier ein massiver Vertrauensverlust im Gesundheitswesen – gerade auch im sensiblen Bereich psychotherapeutischer Versorgung.
Im Zentrum der Kritik steht die geplante Möglichkeit für Krankenkassen, Daten aus der ePA auszuwerten, um Versicherte gezielt anzusprechen. Steiner spricht von „Screening-Maßnahmen ohne nachgewiesenen Nutzen“, die Patienten verunsichern und sogar Fehlversorgung begünstigen könnten. Besonders kritisch sei, dass sensible Gesundheitsdaten künftig von Dritten ausgewertet werden könnten. Dies gefährde das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und ihren behandelnden Ärzten oder Psychotherapeuten – ein Fundament, auf dem gerade psychotherapeutische Behandlung aufbaut. Zugleich warnt die KBV davor, dass solche Eingriffe die Akzeptanz der elektronischen Patientenakte insgesamt schwächen könnten.
Neben deutlicher Kritik erkennt die KBV jedoch auch positive Aspekte des Referentenentwurfs an. So soll die Telematikinfrastruktur (TI) künftig stabiler werden – eine Forderung, die die ärztliche Selbstverwaltung seit Jahren erhebt. Instabile digitale Systeme führten in den Praxen zu erheblichen Zeitverlusten und erschwerten effiziente Arbeitsabläufe. Auch das geplante Recht auf Interoperabilität wird begrüßt: Praxisverwaltungssysteme sollen Patientendaten künftig kostenfrei in standardisierten Formaten bereitstellen müssen. Zudem sollen Kassenärztliche Vereinigungen ein Recht auf Digitalberatung für Praxen erhalten.
Kritisch sieht die KBV dagegen weiterhin geplante Sanktionen gegen Praxen, wenn technische Anforderungen nicht rechtzeitig erfüllt werden. Honorarkürzungen oder gar ein Abrechnungsausschluss seien unverhältnismäßig und müssten aus dem Gesetz gestrichen werden.
Auch die geplante digitale Patientensteuerung bewertet Steiner skeptisch. Aus ihrer Sicht werden digitale Instrumente eingeführt, bevor die notwendigen Versorgungsstrukturen geschaffen wurden. Besonders bei der Primärversorgung fehle es weiterhin an tragfähigen Finanzierungs- und Steuerungskonzepten. Die Politik dürfe digitale Lösungen nicht isoliert betrachten, sondern müsse zugleich die strukturellen Voraussetzungen schaffen.
Für Psychotherapeuten ist die Debatte von besonderer Bedeutung: Wenn Krankenkassen auf sensible Inhalte aus Patientenakten zugreifen oder daraus Rückschlüsse ziehen können, berührt dies unmittelbar Fragen der Schweigepflicht, des Datenschutzes und des Vertrauensschutzes. Die Sorge, dass sensible Informationen außerhalb des therapeutischen Settings ausgewertet werden könnten, dürfte die Bereitschaft vieler Patienten beeinträchtigen, offen über psychische Belastungen zu sprechen. Gerade deshalb bleibt es entscheidend, dass Digitalisierung nicht gegen die therapeutische Beziehung arbeitet, sondern sie schützt.
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