
Foto: H.S.
21.05.2026 - von Digitalcourage e.V.
Mehr als 65.000 Unterschriften werden an Bundestagsabgeordnete von Regierung und Opposition übergeben.
Am 21. Mai um 9:00 Uhr übergibt Digitalcourage die Petition für das Recht auf Leben ohne Digitalzwang in Berlin vor dem Bundestag an mehrere Abgeordnete aus den Reihen von Regierung und Opposition.
Mit der Petition fordert Digitalcourage, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang im Grundgesetz zu verankern. Mehr als 65.000 Menschen haben die Petition mittlerweile unterzeichnet – online und auf Papier.
„Dass Vertreter.innen von Regierung und Opposition unsere Petition gemeinsam entgegennehmen, zeigt, dass die Abgeordneten verstanden haben: Digitalzwang ist ein wichtiges, übergreifendes Thema. Digitalzwang betrifft nicht nur Menschen, die arm, alt, krank oder zu jung sind und deshalb keinen Internetzugang haben, sondern auch technisch kompetente Menschen, die schlecht programmierte Apps und die immer weiter wuchernde ‚Datensammlung im Nebenbei‘ ablehnen“, sagt Rena Tangens, Mitgründerin von Digitalcourage. „Digitalisierung soll den Menschen dienen, nicht umgekehrt. Digitalisierung darf nicht zur Voraussetzung für Teilhabe gemacht werden.“
Anschließend ist Digitalcourage am Nachmittag zu einem Gespräch über Digitalzwang mit dem parlamentarischen Staatssekretär Thomas Jarzombek (CDU) im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung eingeladen. Auch von diesem Gespräch werden wir berichten und Fotos verbreiten.
Fahrkarten per App, Arzt- und Behördentermine nur online: Immer mehr Alltagsangebote funktionieren ausschließlich digital. Auch die Bundesregierung setzt im Koalitionsvertrag auf „Digital Only“ bei Verwaltungsleistungen. Wer kein Smartphone nutzt oder keine Apps installieren will, stößt schnell auf Hürden. Dies schränkt immer mehr Menschen ein. Allein unter den 16- bis 74-Jährigen haben rund 2,1 Millionen Menschen in Deutschland das Internet noch nie genutzt.
Die Petition von Digitalcourage fordert deshalb eine Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes: Niemand darf wegen der Nichtnutzung digitaler Zugangswege benachteiligt werden. Menschen müssen grundlegende Dienstleistungen, öffentliche Infrastruktur und gesellschaftliche Teilhabe auch ohne Smartphone, App oder Internetzugang nutzen können. Artikel 3 GG garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz und verbietet Diskriminierung aufgrund bestimmter Eigenschaften.
„Es geht nicht um ein Nein zur Digitalisierung“, sagt Max Hampel, Campaigner bei Digitalcourage. „Gute Digitalisierung muss ergänzen und verbessern, nicht analoge Zugänge abschaffen. Wer Grundversorgung nur noch digital anbietet, schließt Menschen aus.“
Link zur Petition:
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Alle Infos zu Digitalzwang:
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