16.06.2026 - von Ralf Witzel
Die schwarz-grüne Koalition in Nordrhein-Westfalen hat ein Landesantidiskriminierungsgesetz auf den Weg gebracht. Unser Gastautor Ralf Witzel ist Landtagsabgeordneter, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Landespersonal der FDP-Landtagsfraktion. Er hält nichts von diesem Vorhaben.
Im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen heißt es auf Seite 122 wörtlich: „Wir werden bestehende Schutzlücken des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) durch ein Landesantidiskriminierungsgesetz schließen und so die Rechte der Betroffenen stärken.“ So gesehen müssen CDU und Grüne eigentlich gar nicht handeln, denn vermeintliche rechtliche Schutzlücken bei Handlungen des Staates gibt es keine. Als Rechtfertigung für den nordrhein-westfälischen Sonderweg gibt es nur eine Abkassierlücke, da Beschwerdeführer mit subjektiv empfundenen oder behaupteten Diskriminierungen bislang kein Geld verdienen können. Damit sind sie in der Tat schlechter gestellt als die sogenannten AGG-Hopper, die mit KI das Internet durchforsten und mit Rügen Geld verdienen.
Gegen jeden Verstand hat die schwarz-grüne Koalition nun ein sogenanntes Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) ins Beratungsverfahren eingebracht, das in der parlamentarischen Anhörung von zahlreichen Sachverständigen auseinandergenommen wurde. Es ist die logische Folge des Gleichbehandlungsgrundsatzes von Artikel 3 GG, dass der Staat mit seinen an Recht und Gesetz gebundenen Beamten verpflichtet ist, alle Bürger gleich und korrekt zu behandeln. Bei denkbar rechtswidrigem Verwaltungshandeln bestehen Staatshaftungsansprüche. Zahlreiche Einzelgesetze des Landes wie das Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIntG), das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) oder das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) betonen zusätzlich diesen Diskriminierungsschutz explizit für die Bereiche, bei denen potentielle Risiken der Ungleichbehandlungen liegen.
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Damit hier nichts falsch verstanden wird: Jeder tatsächliche Diskriminierungsfall ist einer zu viel. Auf Anfrage der FDP-Landtagsfraktion NRW hat die Landesregierung aber einräumen müssen, dass bislang vorgetragene Diskriminierungsvorwürfe ausdrücklich Einzelfälle im Promillebereich und kein Massenphänomen sind, bei denen dann schon heute richtigerweise konsequent gehandelt wird: von Disziplinarmaßnahmen bis zu Dienstentlassungen. Dafür bedarf es allerdings keines neuen LADG. Oder um es mit den Worten eines renommierten Sachverständigen zur schwarz-grünen Gedankenwelt zu sagen, das LADG habe mehr Fehler „als ein Straßenköter Flöhe“. Diese und weitere Bewertungen sind auch nachlesbar im Wortprotokoll der Expertenanhörung auf der Homepage des Landtags (APr 18/1217).
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