17.06.2026 - von Anne Passow, Bastian Pöhls
Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) möchte ein Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg bringen. Ein erster Entwurf wurde nach Kritik bereits entschärft. Nun hat der Landtag darüber diskutiert.
Ein Auto wird kontrolliert - weil die Menschen darin besonders jung erscheinen oder Migrationshintergrund haben könnten - Solche Situationen wollen CDU und Grüne künftig in Schleswig-Holstein vermeiden - durch das Antidiskriminierungsgesetz. Der Gesetzesentwurf dazu wurde am Mittwoch in erster Lesung im Landtag diskutiert. "Wenn Menschen dem Staat begegnen, müssen sie sich darauf verlassen können, fair behandelt zu werden", sagte Sozialministerin Aminata Touré (Grüne). Es gehe darum, Gesetzeslücken zu schließen, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht abdecke.
Denn das AGG gilt nicht für Behörden. Die sind in ihrem Handeln bisher an das Diskriminierungsverbot und andere Regelungen im Grundgesetz gebunden. Doch die reichen nach Ansicht von CDU und Grünen nicht aus. "Nun wird die Kritik kommen (...) man könne ja eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.Wer weiß denn eigentlich, wie man eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreicht?" fragte Nelly Waldeck (Grüne). Zudem habe eine Dienstaufsichtsbeschwerde keine verbindliche Rechtsfolge.
Das steht im Gesetzesentwurf
§ 3 Diskriminierungsverbot:
(1) Niemand darf im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns aufgrund einer rassistischen oder antisemitischen Zuschreibung, des Geschlechts, der geschlechtlichen Identität, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der Nationalität, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Lebensalters, der sexuellen Orientierung, der Elternschaft oder der familiären Fürsorgeverantwortung oder aufgrund eines anderen der in § 1 AGG genannten Diskriminierungsmerkmale diskriminiert werden.
(2) Diskriminierung im Sinne dieses Gesetzes umfasst unmittelbare und mittelbare Diskriminierung, diskriminierende Belästigung sowie Anweisungen zur Diskriminierung.
Schiefer: Niemand wird unter Generalverdacht gestellt
Die justizpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Marion Schiefer, betonte, dass mit dem Gesetzesentwurf niemand unter Generalverdacht gestellt werde. "Dieses Gesetz ist nicht auf Misstrauen gegen unsere Staatsbediensteten gegründet." Genau zu diesem Punkt hatte es heftige Diskussionen gegeben, als im März dieses Jahres der erste Entwurf des Gesetzes auf der Homepage des Sozialministeriums bekannt wurde. "Die öffentliche Stelle trägt die Beweislast, dass kein Verstoß vorgelegen hat", hieß es da. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprach von einer "Beweislastumkehr", von einem "Generalverdacht statt Vertrauen" gegen Beamte. ...
weiterlesen bei NDR unter: Link Da findet sich auch das vor der Verabschiedung des AGG vor 20 Jahren so gerne und oft benutzte Wort: "Bürokratiemonster". Recycler ist der FDP-Landesvorsitzende Christopher Vogt.
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