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25.06.2026 - von Deutsches Ärzteblatt
Berlin – Betroffene von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sollten mindestens zwölf Monate Zeit haben, um mögliche rechtliche Konsequenzen geltend machen zu können. Dafür plädierte heute Susanne Johna, Vorsitzende des Marburger Bundes (MB), auf dem Hauptstadtkongress (HSK) in Berlin.
Es sei ein Skandal, dass Betroffene innerhalb von nur zwei Monaten Schadensersatz oder Entschädigung einfordern müssten, wie es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Deutschland vorgebe, so Johna. Damit stehe Deutschland in Europa ziemlich allein da – üblich seien eher zwei bis drei Jahre.
Man stehe bereits in Kontakt mit der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung der Bundesregierung, Ferda Ataman, und habe eine Stellungnahme eingereicht, erklärte die Vorsitzende des MB. Darin werde eine Anhebung des Zeitraums auf zwölf Monate im AGG gefordert. Da sich das Gesetz derzeit ohnehin in der Bearbeitung befinde, hofft Johna auf eine schnelle Umsetzung. ...
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