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Seniorenunion gegen Zwangsrentenalter

28.09.2006

Die Seniorenunion will gegen das Zwangsrentenalter bzw. die Höchstaltersgrenzen klagen, wodurch die Berufstätigkeit zwangsweise beendet wird.
Die Alterung der Gesellschaft werde nach Expertenprognosen mittelfristig zu einem Mangel an Arbeitskräften in Deutschland führen. Berufliche Höchstaltersgrenzen sind nach einem von der Senioren Union in Auftrag gegebenen (hervorragenden!) Gutachten von Professor Thomas Mann nicht mehr zeitgemäß.

"Richtet man den Blick auf das deutsche Verfassungsrecht, so wird schnell klar, dass der oftmals gelobte Grundrechtsschutz in Bezug auf das Alter eklatante Lücken aufweist. Das liegt nicht unbedingt an dem Verfassungstext selbst, sondern vor allem an dessen Interpretation durch die Rechtssprechung", kritisiert Mann von der Universität Göttingen http://www.jura.uni-goettingen.de. Die letzte höchstgerichtliche Entscheidung stamme aus dem Jahr 1959. Das Bundesverfassungsgericht http://www.bundesverfassungsgericht.de urteilte damals, dass die Leistungsfähigkeit eines Menschen im Alter nachlasse und es deshalb nicht zu beanstanden sei, wenn der Gesetzgeber ein Lebensalter festlege, ab dessen Erreichen die Fortführung des Berufes zu untersagen sei. "Nach nun beinahe 50 Jahren haben sich jedoch die tatsächlichen und rechtlichen Vorgaben deutlich geändert. Der Mensch wird heute nicht nur älter, sondern er ist im Alter auch leistungsfähiger als es die Gleichaltrigen noch Ende der fünfziger Jahre gewesen sind", führt Mann weiter aus. Die Senioren Union verfolge mit großer Sorge, wie ältere Menschen aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt werden. In Stellenangeboten werde bereits das vollendete 40. Lebensjahr als zu alt für eine Bewerbung angegeben", so die Erfahrung von Professor Otto Wulff, Bundesvorsitzender der Senioren Union. In der Altergruppe der 55 bis 65-Jährigen befände sich nur noch gut ein Drittel in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. "In rund 60 Prozent aller Unternehmen in Deutschland finden über 50-Jährige keine Arbeit mehr. In allen anderen Industrieländern ist die Quote der älteren Beschäftigten doppelt so hoch und höher als bei uns", moniert Wulff.

Die geltende Rechtssprechung trifft auch bei Personalexperten auf Widerstand. "Wer die 'alten Hasen' für das Berufsleben reaktivieren will, wird erheblich behindert. Ich wollte einen älteren Kollegen, der sich schon im Vorruhestand befand, mit seinem enormen Erfahrungswissen für ein Projekt in der Informationstechnik beschäftigen. Ich habe ihn angerufen. Der Kollege sagte zu und wollte sich informieren, was für ihn möglich sei. Was kommt dabei raus? Wenn Sie zwischen dem 60. und dem 65. Lebensjahr in den Vorruhestand gehen, haben Sie eine Zuverdienst-Grenze von 340 Euro. Und wenn Sie einmal im Vorruhestand sind, dann kommen Sie auch nicht mehr raus. Das kann doch nicht sein", bemängelt Udo Nadolski, Geschäftsführer des Düsseldorfer Beratungshauses Harvey Nash http://www.harveynash.com/de . Er hält die Verbannung der Älteren aus dem Arbeitsprozess nicht nur für einen gesellschaftlichen Skandal mit verheerenden psychologischen Folgen, sondern findet es auch wirtschaftspolitisch verhängnisvoll, wenn über 50-jährige einfach zum "alten Eisen" abgestempelt werden.

"Allein die Tatsache, wonach bis 2050 die Erwerbstätigen von 41 Millionen auf 34 Millionen zurückgehen werden und sich der Mangel an Arbeit in einen Mangel an Arbeitsplätzen verkehrt, gibt einen Hinweise, dass freie Stellen nicht ohne Rückgriff auf ältere Arbeitnehmer besetzt werden können", prognostiziert Wulff. Die altersdiskriminierende Früh- und Zwangsverrentung müsse deshalb so schnell wie möglich verschwinden. "Wenn der Gesetzgeber nicht bereit ist, eine Änderung der Höchstaltersgrenzen herbeizuführen, bleibt der Gang zum Verfassungsgericht unausweichlich", so Wulff.

Ein Abstract des Gutachtens von Professor Mann aus Göttingen finden Sie zur Zeit auf der Webseite der Seniorenunion.
http://www.senioren-union.de Die Seniorenunion will versuchen, gegen die Altersgrenzen für öffentliche Gutachter (68) und für Schöffen (70)zu klagen.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=1526
Quelle: FAZ, 28.9.06

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