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Erwerbsminderungsrente: Hilfe erst kurz vor Schluss?

Foto: H.S.

17.07.2026 - von Inge Hannemann

Für Betroffene waren Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente bislang ein bürokratischer Albtraum. Die geplante Rentenreform will das Verfahren vereinfachen. Doch der Vorschlag hat Tücken.

Die Rentenreform liegt mit ihren 33 Punkten auf dem Tisch. Nun soll sie zügig durchgewinkt werden. Sechs Monate lang arbeitete die Kommission an den Vorschlägen und orientierte sich dabei am schwedischen Modell. Kurz gefasst: Arbeitnehmer*innen sollen künftig länger arbeiten, bislang privilegierte Gruppen sollen in das Rentensystem einzahlen, und Minijobs sollen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt werden. Über jeden einzelnen Punkt kann diskutiert werden – und genau das ist notwendig, insbesondere weil eine längere Lebensarbeitszeit faktisch einer Rentenkürzung gleichkommen kann.
Erleichterte Erwerbsminderungsrente für ältere Arbeitnehmer*innen

Ein Punkt sticht jedoch besonders hervor: die geplante Änderung der Erwerbsminderungsrente. Ziel ist es, ältere gesundheitlich eingeschränkte Arbeitnehmer:innen besser abzusichern. Bisher wurde bei einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente geprüft, ob noch eine leichtere Tätigkeit in einem anderen Arbeitsumfeld möglich wäre. Das erschwerte den Zugang zur Erwerbsminderungsrente erheblich. Mit dem neuen Vorschlag soll sich das ändern: Arbeitnehmer:innen, die kurz vor der Rente stehen – bislang ist dieser Zeitraum allerdings nicht klar definiert – sollen nach einer individuellen Gesundheitsprüfung leichter Zugang zu einer Rente erhalten, wenn sie ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Ein Fliesenleger, der aufgrund schwerer Knieprobleme nicht mehr dauerhaft auf dem Boden arbeiten kann, musste bislang damit rechnen, auf eine leichtere Bürotätigkeit oder eine Umschulung verwiesen zu werden. Ähnlich kann es einer Pflegefachkraft gehen, die wegen Rückenproblemen nicht mehr schwer heben kann. ...

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Quelle: Gewerkschaftsforum