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31.07.2026 - von E. Debusmann
Sehr geehrte Frau Zimmermann,
das ZDF-Sommerinterview am Sonntag 2.8.2026 mit Bärbel Bas wäre gute Gelegenheit einen wichtigen Grund für den Exodus ehemaliger Stammwähler (für die SPD inzwischen ein Aderlass) aufzuzeigen. In Kenntnis des Schreibens von Egbert Lohrmann (s.u.) darf ich Ihnen beispielhaft meinen Vertrag zur Altersvorsorge zusenden, abgeschlossen am 30.07.1984 (!), dieser lautet:
Umwandlung von Barlohn in einen „Anspruch auf Verschaffung von Versicherungsschutz“ durch Abschluss einer betrieblichen Direktversicherung im Sinne von § 1 BetrAVG und die Zahlung von Beiträgen zu dieser
Versicherung.
Zusätzliche finanzielle Belastungen dürfen dem Arbeitgeber daraus jedoch nicht erwachsen. (!!!)
Bei Kapitalauszahlung im Oktober 2009 (nicht ABFINDUNG), das helle Erwachen, mein zu 100% selbst finanzierter Sparvertrag mutiert gesetzwidrig zum Versorgungsbezug. Fällig werden damit Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge. Ein Offenbarungseid, respektlos und sittenwidrig.
Ab 1.1.2004 werden alle im Durchführungsweg Direktversicherung als Lebensversicherung abgeschlossenen Verträge nach Kapital-Auszahlung „sogar rückwirkend“ als Betriebsrente deklariert, obwohl die Verträge bereits in den 70-er, 80-er und 90-er Jahren abgeschlossen wurden, also teilweise mehr als 35 Jahre vor dem
Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) vom Januar 2004.
Pacta sunt servanda abgeschafft, Bestandsschutz mit Füßen getreten und Vertrauensschutz aberkannt - das ist „Raubrittertum“, ist Betrug am Bürger, der durch Eigenleistung/-vorsorge dem Staat nicht zur Last fallen
wollte. Arglistiger Täuschung folgt erodierendes Vertrauen in die Politik mit dem Exodus der Stammwähler.
Grandiose Leistung: Direktversicherte zahlen aus eigenem Ersparten sich selbst eine Betriebsrente, ein Skandal.
Wir Betroffenen sehen es als Willkür-Betrug und übelste Wählertäuschung. Das GMG ist richtig, die GKV`en deuten es um auf ihre Weise mit dem Ziel: Mehreinnahmen wegen klammer Kassen. Die Judikative urteilt aber stets nur zu einer KapitalABFINDUNG. Wir aber haben eine Vereinbarung mit KAPITAL-AUSZAHLUNG eigener Beiträge. Nur weil der Arbeitgeber im Zuge einer Gruppenversicherung/Sammelverträge Gelder seiner Mitarbeiter treuhänderisch an die Versicherungsgesellschaft weitergeleitet hat, ist das noch lange keine „Betriebsrente“.
Betrug am Bürger schafft kein Vertrauen, sondern Frust wegen gesetzwidrigen Handelns.
Alexander Gauland/AfD brachte es in einer BT-Rede auf den Punkt: Ihre (die Regierenden) Fehler sind unsere Lebensversicherung.“ Die Wahlumfragen in letzter Zeit betätigen das auf eindrucksvolle Weise.
MfG und Hoffnung,
auch auf Grundlage vieler sehr guter ZDF-Sendungen zum Thema „Direktversicherung“ unsere Politiker mit dieser gen Himmel schreienden Ungerechtigkeit zu konfrontieren.
Das ZDF-Sommerinterview am Sonntag 2.8.2026 mit Bärbel Bas wäre eine gute Gelegenheit.
Danke sagt Edeltraud Debusmann
63150 Heusenstamm
++++++
Von: Egbert Lohrmann
An: ZDF, Zuschauerredaktion
Betreff: ZDF Sommerinterview: Sonntag 2.8.2026 - Bärbel Bas / Diana Zimmermann
Sehr geehrte Frau Zimmermann,
vielleicht ziehen Sie zur Vorbereitung der Fragen des Interviews die Rechtsexpertin des ZDF Frau Dr. Sarah Tacke hinzu.
Als Direktversicherungsgeschädigter würde mich ein Gesprächspunkt sehr freuen. Konfrontieren Sie doch die Bundesministerin für Arbeit und Soziales mit der Aussage: Die Einbeziehung von originär abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen geschah und geschieht gesetzwidrig, denn das Gesetz (SGB % § 229 1.Satz 5 verlangt Beiträge auf "Renten der betrieblichen Altersversorgung..." sowie auf deren Kapitalabfindungen. Beitragspflicht auf die Originär vereinbarten Kapitallebensversicherungen, hätte nach dem Bestimmtheitsgrundsatz eindeutig benannt werden müssen und erst dann hätte die Sozialjustiz nach GG Art 20.3. nach dem Gesetz urteilen können.
Die SPD befindet sich lt. der aktuellen Civey Sonntagsumfrage bei 12,4 % dieses ist eine Folge der Plünderung der vorsorgenden Bürger. ...
Mit freundlichen Grüssen
Egbert Lohrmann
...
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