06.07.2006
Der Landkreis Rhön-Grabfeld hat gegen die Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 22. Mai 06 Beschwerde eingelegt. Dieses hatte entschieden, keine Erlaubnis zur Übernahme der Kreiskrankenhäuser des Landkreises durch die Rhön-Klinikum AG zu erteilen.
Zuvor hatte das Bundeskartellamt den Zusammenschluß zwischen der Rhön-Klinikum AG und dem Landkreis Rhön-Grabfeld untersagt.
Der Landkreis will die Enscheidung vom Oberlandesgericht Düsseldorf prüfen lassen.
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