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Arbeitsgericht: Kündigung von Student ungesetzlich

18.01.2007 - von Redaktion Newsletter

Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 18.01.2007 – 2AZR 731/05
Das Bundesarbeitsgericht hatte folgenden Fall zu entscheiden: Ein bei einem Unternehmen beschäftigter Student war aufgrund seiner überlangen Studiendauer
nach sozialversicherungsrechtlichen Regelungen nicht mehr als Student sozialversicherungsfrei.
Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis personenbedingt.

Nach § 1 Abs. 2 KSchG ist die Kündigung eines Arbeitnehmers unter anderem dann sozial gerechtfertigt, wenn sie durch
Gründe in der Person des Arbeitnehmers bedingt ist. Der Arbeitgeber soll das Arbeitsverhältnis auflösen können, wenn der Arbeitnehmer die erforderliche Eignung und Fähigkeiten nicht (mehr) besitzt, um zukünftig die geschuldete Arbeitsleistung ganz oder teilweise zu erbringen. Nach
Ansicht des Bundesarbeitsgerichts liegt in dem Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit
eines Arbeitnehmers kein personenbedingter Kündigungsgrund.

Quelle: Newsletter Arbeits- und Lohnsteuerrecht 2/2007

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