05.03.2007 - von Hanne Schweitzer
Das AGG bringt nichts, zu diesem Schluss kommen laut Berliner Tagesspiegel Arbeitsrechtsexperten.
Dazu muß man wissen: Es bedarf keiner Arbeitsrechtsexperten um zu diesem Schluß zu kommen. Dieses Gesetz erfüllt nicht mal die von der EU vorgesehenen Mindestanforderungen. Das es dann nur schwerlich im Sinn der Bürger funktionieren kann, war schon bei seiner Verabschiedung klar.
Das wird sich im Arbeitsbereich erst dann ändern, wenn hierzulande der erste Prozeß erfolgreich geführt worden ist, der einen Arbeitgeber zu den vorgesehenen
abschreckenden Geldstrafen wegen Altersdiskriminierung verurteilt.
Beispiel: Arbeitgeber kickt Arbeitnehmer mit 54 wegen des Alters raus aus dem Job, Arbeitnehmer klagt, Gericht verurteilt Arbeitgeber zur Zahlung des Gehaltes bis zum 67. Lebensjahr.
Mit Vorbehalt muss man auch die Info betrachten, die vom Tagesspiegel über die Anitdiskriminierungsstelle des Bundes gegeben wird. Diese hat erst seit dem 1.2.2007 überhaupt eine Leitung.
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27.02.2007: AGG-Newsletter für ArbeitnehmerInnen
26.02.2007: NRW: Faltblatt Altersdiskriminierung
25.02.2007: Das AGG-Geschäft blüht
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