25.02.2007 - von Dr. Lars-Peter Linke
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Praxis:
Seminar der Akademie für Führungskräfte in Köln
Seit das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im August 2006 in Kraft getreten ist, haben sich die Anforderungen an die Rechtskompetenz der Arbeitgeber erhöht. Unternehmen können Prozesskosten, Schadensersatzleistungen und Imageverlust vermeiden, wenn sie ihre Personalverantwortlichen zügig mit den neuen Rechtsvorschriften vertraut machen.
Einen Überblick über die (DERZEITIGE!!!) Gesetzeslage, die wesentlichen Neuerungen und Handlungsmöglichkeiten verspricht ein zweitägiges Seminar der Akademie für Führungskräfte der Wirtschaft Nächster Seminartermin: 4. - 5. April 2007 in Köln.
Wie müssen Stellenausschreibungen formuliert werden? Worauf ist bei Abmahnungen und Kündigungen zu achten? Wer hat die Beweislast bei einer Diskriminierung? Solche kniffligen Fragen beantwortet das Seminar anhand von Lehrgesprächen und Gruppenarbeiten. Im zweiten Teil geht es um die konkrete Anwendung des Gesetzes bei der Anbahnung, Durchführung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
Termin:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG):
Diskriminierungen im Arbeitsleben
Köln, 04.04.2007 - 05.04.2007
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Justiz:
23.02.2007: EU-Kommission überprüft AGG
15.02.2007: EU: AGG wird überprüft
12.02.2007: Neuer Anlauf für neues Teilzeitbefristungsgesetz
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