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Junge Lehrkräfte in Berlin diskriminiert

19.06.2007 - von Name + Adresse sind der Redaktion bekannt

ich bin Lehrerin an einem Berliner Gymnasium, an dem gerade eine Bepunktung laut Diestvereinbarung Umsetzungen zum Ausgleich von Personalungleichgewichten durchgeführt wird. Die Liste berücksichtigt verschiedene soziale Faktoren, benachteiligt aber junge, ledige und kinderlose Lehrkräfte, die hier immer verlieren müssen.
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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport
- II E / II D -

Regelung der Umsetzung von Lehrkräften und dem weiteren pädagogischen Personal wegen vorhandener Personalgleichgewichte(DV Umsetzungen) vom 01. Oktober 2006
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5.5 Eine notwendige Auswahl findet unter Anwendung folgender Auswahlkriterien statt:

a)Lebensalter
Bis zu 30 Jahren = 0 Punkte
Für jedes weitere Jahr = 1 Punkt
Maximal = 35 Punkte

b) Kinder im eigenen Haushalt
Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr pro Kind = 10 Punkte
Vom 13. Bis zum 18. Lebensjahr pro Kind = 5 Punkte
Alleinerziehende mit einem Kind oder mehreren Kindern, das/die das 14. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben, insgesamt = 10 Punkte
Maximal = 35 Punkte

b) Pflegebedürftige Angehörige
Mit nachgewiesener Pflegebedürftigkeit = 12 Punkte

Die Beschäftigten mit der geringsten Punktezahl werden zur Umsetzung (Sic) vorgesehen. Soll davon abgewichen werden, kann die Paritätische Kommission den Vorgang erneut beraten.

Die abschließende Entscheidung trifft die/der Dienststellenleiter/in und stellt das Benehmen zu den beabsichtigten Umsetzungen mit den beteiligten Schulleiterinnen und
Schulleitern her.

Nach Beteiligung der Frauenvertretung informiert der/die Dienststellenleiter/in unverzüglich mündlich und schriftlich die umzusetzenden Beschäftigten. Die Gründe für die Umsetzung sind den Beschäftigten nachvollziehbar darzulegen und aktenkundig zu machen. Die Beschäftigtenvertretungen erhalten eine Durchschrift zur Verfügung.

6. Inkrafttreten/Geltungsdauer
Diese Dienstvereinbarung gilt für Personalausgleichsmaßnahmen im Zeitraum 01. Oktober 2006 bis 31. Dezember 2009.
Sie kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden.
Die Unterzeichnenden Parteien treten vor dem Ausspruch der Kündigung mit dem ernsten Willen zur Einigung zusammen.

Quelle: Mail an das Büro gg. Altersdiskriminierung

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18.06.2007: Öffentlicher Dienst: Jüngere werden diskriminiert
13.06.2007: Umschulung aus Altersgründen verweigert
12.06.2007: Formular mit Geburtsdatum - AGG Verstoß?

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