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Ehrenamtsgesetz: Altenarbeit benachteiligt

24.06.2007 - von Hanne Schweitzer

Der Gesetzentwurf zur "Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" ist von der Bundesregierung geändert worden.

Bisher war eine Steuerermäßigung von 300 € für alle geplant, die ehrenamtlich in der Alten- und Behindertenhilfe arbeiten. Der geänderte Entwurf sieht nun eine stereuerfreie Aufwandpauschale von 400 € vor. Allerdings kann die nur in Anspruch nehmen, wer zu den ehrenamtlichen Vereinsvorständen gehört.
Die steuerfreie

Übungsleiterpauschale im Sport soll um 156 € erhöht werden, statt 1.848 € also demnächst 2.004 € betragen.

Stiftungsgründer, haben die dickste Scheibe bei der Gestzesänderung abbekommen. Eine Million Euro sollen sie demnächst über zehn Jahre verteilt, steuerlich geltend machen können.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2440
Quelle: FAZ, 22.6.07

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